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VfGH-URTEIL

Ehe und Eingetragene Partnerschaft für alle

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ünftig können in Österreich auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. (Foto: iStock)

Nach längerer Prüfung hat Justizminister Josef Moser (ÖVP) erläutert, wie der Spruch des Verfassungsgerichtshofes „Ehe für alle“ umgesetzt werden soll.

Künftig wird nicht nur die Ehe für Homosexuelle geöffnet, sondern auch die Eingetragene Partnerschaft für Heterosexuelle, schreibt die „Wiener Zeitung“. Gegenüber der „Presse“ sagte Moser, dass er der VfGH-Erkenntnis folge. „Ehe für alle und Eingetragene Partnerschaft für alle“, so Justizminister Moser.

Wenn man die bisher, Homosexuellen vorbehaltene, Eingetragene Partnerschaft wegfallen ließe, „würde das bedeuten, dass ich Menschen, die die Eingetragene Partnerschaft als aus ihrer Sicht modernere Variante der Partnerschaft eingegangen sind, zwinge, eine Ehe einzugehen“, sagt Justizminister Moser im „Presse“-Interview.

Im Dezember 2017 hat der VfGH die gesetzliche Regelung aufgehoben, die homosexuellen Paaren den Zugang zur Ehe verwehrte. Ab 1. Jänner 2019 können auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten und umgekehrt heterosexuelle Paare eine Eingetragene Partnerschaft eingehen. Vorausgesetzt die Regierung beschließt nichts anderes, da sich ÖVP und FPÖ stets gegen „Ehe für alle“ ausgesprochen haben.