Ein schockierender Vorfall in Fällanden: Eine Frau setzt ihren Ehemann in Brand. Nun entschied das Gericht über ihre Zukunft.

Am Abend des 11. August 2023 kam es in Fällanden zu einem dramatischen Vorfall, der nun vor dem Bezirksgericht Uster verhandelt wurde. Eine 50-jährige Schweizerin setzte ihren Ehemann in einer Parterrewohnung eines Mehrfamilienhauses gegen 21:30 Uhr mit Spiritus und einer brennenden Kerze in Brand. Der Ehemann erlitt schwere Verbrennungen an einem Drittel seines Körpers und musste intensivmedizinisch versorgt werden.
Die volljährige Tochter des Paares, die sich in der Wohnung aufhielt, brachte den schwer verletzten Mann zu Nachbarn, wo er in einer Badewanne erste Hilfe erhielt, bevor der Notarzt ihn narkotisieren und intubieren musste.
Die Verletzungen des Ehemanns waren gravierend. Neben den Verbrennungen führte die Tat zu einer Schädigung der Atemwege, die eine schwere Blutvergiftung, Lungen- und Gallenblasenentzündungen sowie ein Blutgerinnsel in der Lunge nach sich zog. Nach zweimonatiger stationärer Behandlung wurde er zur Rehabilitation in die Klinik Bellikon verlegt.
Festnahme und Prozess
Die Ehefrau wurde in der Nähe der Wohnung festgenommen und trug selbst leichte Brandverletzungen an den Armen und am Unterschenkel davon. Seit ihrer Verhaftung befindet sie sich in Haft. Der Staatsanwalt forderte im Prozess eine stationäre Maßnahme für die Frau, da ein psychiatrisches Gutachten eine schizophrene Störung diagnostizierte. Obwohl sie sich vor Gericht nicht äußerte, gestand sie die Tat in einem Brief an den Staatsanwalt.
Die Verteidigung plädierte auf versuchten Totschlag und nicht qualifizierte Brandstiftung, argumentierend, dass die Frau im Zustand einer nicht selbstverschuldeten Schuldunfähigkeit handelte. Eine Bestrafung solle daher unterbleiben. Die Verteidigung schlug stattdessen eine ambulante Maßnahme mit stationärer Einleitung sowie ein Kontakt- und Rayonverbot vor. Zivilforderungen sollten abgelehnt werden.
Die Frau lebte in der Überzeugung, von ihrem Ehemann zu einem Leben mit strikten Regeln gezwungen zu werden, und hatte bereits Suizidversuche unternommen. Sie befürchtete, bei Regelverstößen mit Stromstößen bestraft zu werden, und war psychisch sowie sozial völlig isoliert. Der Verlust ihres Führerausweises war der unmittelbare Auslöser für die Tat.
Urteil und Maßnahmen
Das Bezirksgericht Uster verurteilte die Frau wegen Mordversuchs und Brandstiftung ohne Qualifikation. Der Gerichtsvorsitzende erklärte, dass objektiv die Mordqualifikation vorliege, da kein Totschlag gegeben sei, weil es an einem Affekt und einer erkennbaren Provokation fehle. Aufgrund der Schuldunfähigkeit der Frau wurde keine Strafe verhängt, jedoch eine stationäre Maßnahme gemäß Art. 59 Abs. 1 StGB angeordnet. Zudem muss die Frau ihrem Ehemann 10.000 Franken Genugtuung zahlen. Die Schadenersatzforderung der Gebäudeversicherung wurde an den Zivilweg verwiesen.
Die Entscheidung für eine stationäre Maßnahme stützte sich auf das psychiatrische Gutachten, das eine fehlende Krankheitseinsicht bei der Frau feststellte und eine ambulante Therapie als unzureichend erachtete.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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