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Medienreform

Einigung: Änderungen für ORF-Beitrag fix!

ORF-Beitrag
FOTO: iStock/wikimedia/SPÖ Presse und Kommunikation, Thomas Ledl

Die österreichische Regierung hat eine umstrittene Reform des ORF-Stiftungsrats beschlossen. Weniger Regierungseinfluss, mehr Publikumsbeteiligung – das Ziel bleibt umstritten.

Die österreichische Bundesregierung hat kürzlich eine bedeutende Gesetzesänderung zur Neugestaltung der ORF-Gremien beschlossen. Diese Reform zielt darauf ab, die Zusammensetzung des ORF-Stiftungsrats zu verändern: Die Bundesregierung wird künftig sechs statt bisher neun Mitglieder in das 35-köpfige Gremium entsenden, während der ORF-Publikumsrat, der zur Hälfte von der Regierung besetzt wird, seine Anzahl an Mitgliedern von sechs auf neun erhöht. Die monatliche Gebühr für den ORF bleibt bis 2029 bei 15,30 Euro pro Haushalt stabil.

Im Jahr 2023 hatte der Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass die Regierung zu viel Einfluss auf die Besetzung der ORF-Gremien ausübt. Als Reaktion darauf hat die Regierung eine Reform initiiert, die jedoch keine grundlegenden Änderungen vornimmt. Staatssekretärin Michaela Schmidt von den Roten betonte, dass diese Reform die Unabhängigkeit des ORF stärken und den Einfluss des Publikums erhöhen soll. Sie erklärte, dass die Stiftungsräte künftig unabhängiger agieren könnten, da ihre Besetzung von politischen Wahlzyklen entkoppelt werde.

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Reformdetails

Ein umfassendes Reformpaket für den Medienstandort wurde von Schmidt angekündigt, das den ORF effizienter, digitaler und bürgernäher gestalten soll. Medienminister Andreas Babler von den Roten stellte klar, dass die ORF-Gremien im Zuge einer größeren Reform nicht erneut verändert werden. Staatssekretär Josef Schellhorn von den Pinken bezeichnete die aktuelle Reform als ersten Schritt hin zu einer umfassenderen Gremienreform.

Die Reform sieht vor, dass die Bundesregierung drei Personen weniger und der Publikumsrat drei Personen mehr in den Stiftungsrat entsendet. Dabei wird Wert auf Expertise in Bereichen wie Medienwirtschaft und Kommunikation gelegt. Die Funktionen müssen öffentlich ausgeschrieben und die Auswahl begründet werden. Die Möglichkeit, Stiftungsräte nach einem Regierungswechsel neu zu bestellen, entfällt für jene, die von der Bundesregierung, den Bundesländern und dem Publikumsrat entsandt wurden.

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Auswirkungen und Kritik

Der Publikumsrat wird auf 28 Mitglieder reduziert, wobei die Hälfte von der Regierung entsandt wird. Die Regierung muss dabei Dreiervorschläge von repräsentativen Organisationen einholen. Sollten Organisationen nur eine Person vorschlagen, gelten neue Regelungen. Weitere 14 Mitglieder werden von gesetzlich festgelegten Stellen entsandt, darunter der neue Dachverband der Sozialversicherungsträger.

Die Neukonstituierung der ORF-Gremien ist für den 16. Juni vorgesehen, mit einer neuen Funktionsperiode ab dem 17. Juni. Der Stiftungsrat wird weiterhin von Bundesländern, Parlamentsparteien und dem ORF-Zentralbetriebsrat beschickt. Derzeit dominiert der ÖVP-nahe „Freundeskreis“, der jedoch an Einfluss verliert, während der SPÖ-nahe „Freundeskreis“ Zugewinne erwartet.

Zu den Aufgaben der Stiftungsräte gehört es, alle fünf Jahre den ORF-Generaldirektor zu wählen und auf dessen Vorschlag Direktoren und Landesdirektoren zu bestellen. Sie genehmigen Finanzpläne und entscheiden über Beitragserhöhungen. Die Novelle sieht vor, dass der ORF-Beitrag bis 2029 nicht erhöht wird, was Staatssekretärin Schmidt als Entlastung für die Österreicher bezeichnete. ORF-Generaldirektor Roland Weißmann sprach von einem Sparbedarf von etwa 220 Millionen Euro aufgrund der fehlenden Anpassung des Beitrags. Das Programm und kleinere Sender sollen unberührt bleiben, während im Personalbereich restriktiv vorgegangen werden soll.

Vizekanzler Babler sah die Unabhängigkeit des ORF durch die Reform gestärkt. Kritik kam von FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker, der die Reform als „Freifahrtschein“ für ein „Weiter wie bisher“ bezeichnete, und von Grünen-Mediensprecherin Sigrid Maurer, die von einem „Minimalkompromiss ohne echte Reformen“ sprach. Hafenecker kritisierte das Fehlen von Einsparungen und Reformen „in Richtung Objektivität“ sowie die Beibehaltung der „ORF-‚Zwangssteuer‘“. Maurer sah die Vorlage der Regierung als Ausdruck von Untätigkeit und fehlendem Reformwillen.