Veganes Huhn, Tofu-Kotelett, Seitan-Steak – damit könnte in der EU bald Schluss sein. Brüssel hat abgestimmt.
Das Europäische Parlament hat am Dienstag mit deutlicher Mehrheit neue Regelungen für die Landwirtschaft und den Lebensmittelmarkt verabschiedet. 560 Abgeordnete votierten für die Reform, 75 stimmten dagegen, weitere 25 enthielten sich der Stimme. Den Anstoß für das Vorhaben hatte die EU-Kommission Ende 2024 gegeben – als politische Antwort auf eine Welle von Bauernprotesten, bei denen Landwirte steigende Produktionskosten, sinkende Erzeugerpreise und wachsenden Regulierungsdruck beklagt hatten.
Bevor die neuen Bestimmungen rechtskräftig werden, ist noch die formelle Zustimmung des Rates der EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Im Kern zielt die Reform darauf ab, die Verhandlungsposition der Landwirte innerhalb der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern. Künftig sollen Lebensmittelpreise die realen Produktionskosten stärker abbilden, und als Orientierungshilfe für Vertragsabschlüsse sollen die EU-Mitgliedstaaten eigene Online-Indikatoren veröffentlichen.
Streit um Fleischbegriffe
Den größten Diskussionsstoff lieferte jedoch ein anderer Regelungsbereich: die Kennzeichnung von Fleischersatzprodukten. Die EU definiert Fleisch künftig als die „zum Verzehr geeigneten Teile von Tieren“ – womit eine Reihe von Produktbezeichnungen ausschließlich echten Fleischwaren vorbehalten bleibt. Bezeichnungen wie „Seitan-Steak“, „veganes Huhn“ oder „Tofu-Kotelett“ wären damit in Zukunft nicht mehr zulässig.
Für viele verbreitete Produkte aus dem Fleischersatzsegment gibt es allerdings Entwarnung: Gängige Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ finden sich nicht auf der finalen Verbotsliste und dürfen weiterhin verwendet werden.
Österreichs Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) begrüßte die Einigung ausdrücklich. Laut APA erklärte er: „Dort, wo Fleisch draufsteht, muss auch Fleisch drinnen sein. Vegetarische Hühnerkeulen gibt es nicht.“ SPÖ-EU-Abgeordneter Günther Sidl hingegen bewertet die Aufregung rund um die Kennzeichnungsregeln skeptisch – für ihn stehe weniger der Verbraucherschutz im Vordergrund als das Interesse der Fleischindustrie.
Befristete Regelung
Auch der grüne EU-Abgeordnete Thomas Waitz äußerte sich zum Ergebnis und sprach von einem „etwas mehr der Vernunft zugeneigten“ Kompromiss. Der Burger selbst werde nicht verboten, die „größten Unsinnigkeiten“ seien damit vom Tisch. Verboten bleibe lediglich die Verwendung von Tierbezeichnungen wie Rind, Kalb oder Schwein für vegane Alternativen.
Die beschlossenen Regelungen gelten vorerst nur bis Ende 2027.
Mit der nächsten Reform der europäischen Agrarpolitik dürfte der Streit um vegane Schnitzel und die Verwendung von Fleischbegriffen erneut auf die politische Agenda rücken.