Der ehemalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache sieht sich mit neuen juristischen Problemen konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm in einer Anklageschrift vor, unrechtmäßig versucht zu haben, eine Lebensversicherungssumme von 300.000 Euro für sich zu beanspruchen.
Diese Police wurde 2007 von der FPÖ Wien mit zehnjähriger Laufzeit abgeschlossen, wobei Strache als versicherte Person eingetragen war. Die Versicherungskonstruktion sah vor, dass im Todesfall Straches Familie begünstigt werden sollte, während bei regulärem Ablauf die Partei die Auszahlung erhalten würde. Laut Anklage soll Strache darauf gedrängt haben, dass das Geld an ihn persönlich fließt – eine Forderung, die jedoch unerfüllt blieb.
Der Beschuldigte weist die Anschuldigungen kategorisch zurück. „Ich habe mir auch in diesem Zusammenhang zu keinem Zeitpunkt ein strafbares Verhalten zuschulden kommen lassen“, erklärte Strache nach Bekanntwerden der Vorwürfe. Er betont, dass die betreffende Versicherung bereits 2001 für seinen Amtsvorgänger beschlossen und später regelkonform auf ihn übertragen worden sei.
Frühere Verfahren
Die aktuelle Anklage reiht sich ein in eine Serie juristischer Auseinandersetzungen, mit denen sich Strache seit der Veröffentlichung des Ibiza-Videos 2019 konfrontiert sieht. In zwei früheren Verfahren konnte er sich jedoch durchsetzen. Im sogenannten Prikraf-Prozess, bei dem es um mutmaßlichen Gesetzeskauf ging, wurden Strache und ein Mitangeklagter zunächst verurteilt, in einem späteren Verfahren jedoch freigesprochen.
Auch im Fall angeblicher Spenden für einen Aufsichtsratsposten bei der Asfinag endete das Verfahren mit einem Freispruch für den Ex-Politiker. Parallel dazu laufen weiterhin Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien in der als Spesenaffäre bekannt gewordenen Causa.
Für den aktuellen Fall sind bereits Verhandlungstermine festgelegt – Strache wird am 6., 17. und 20. März vor Gericht erscheinen müssen.