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Ticket-System

Fahrgast hat „gültiges“ Öffi-Ticket, muss trotzdem Geldstrafe zahlen

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(FOTO: iStock)

Ein Wiener Bürger erhielt eine Strafe von 115 Euro, obwohl er im Besitz eines gültigen Monatstickets war. Der Vorfall ereignete sich in der U-Bahn-Station Neubaugasse, als der Fahrgast am Nachmittag des 6. September gegen 17:30 Uhr von Kontrolleuren der Wiener Linien kontrolliert wurde.

Der Mann zeigte sein am 1. September erworbenes Monatsticket vor, musste jedoch durch die Kontrolleure feststellen, dass das Ticket nicht entwertet war. Seit dem 1. Juli ist das Entwerten von Zeitkarten jedoch Pflicht. „Ich wusste nicht, dass man das Ticket jetzt entwerten muss. Ich ging davon aus, dass es 31 Tage ab Kaufdatum gültig ist“, erklärte der verärgerte Pendler gegenüber der Zeitung „Heute“.

Änderung im Ticket-System

Die Wiener Linien erklärten auf Anfrage der „Heute“: „Unsere Kunden haben sich jahrelang flexible Tickets zum Entwerten gewünscht, um nicht auf die starre Einteilung von Monaten und Wochen angewiesen zu sein. Daher haben die Wiener Linien mit 1. Juli das Angebot an Zeitkarten vereinheitlicht.“ Zuvor mussten Monatstickets nicht entwertet werden, doch seit dem 1. Juli ist eine Entwertung notwendig.

Fahrgäste müssen seitdem alle an Fahrscheinautomaten und bei Vertriebspartnern erworbenen Tickets an den blauen Entwerterkästen bei den U-Bahn-Abgängen entwerten. Für Tickets, die in den Info- und Ticketstellen gekauft wurden, besteht zusätzlich die Option, einen vorab gewählten Gültigkeitszeitraum aufdrucken zu lassen.

Verbesserungspotenzial erkannt

Ein Sprecher der Wiener Linien bedauerte den Vorfall und erklärte: „Es tut uns leid, dass der Fahrgast den Hinweis übersehen hat und ihm dadurch Mehrkosten entstanden sind. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Informationen zu verbessern und werden künftig verstärkt auf diese Neuerung hinweisen.“

Die Wiener Linien appellieren deshalb an alle Fahrgäste, ihre Zeitkarten unbedingt zu entwerten. Nur so sind die Tickets ab dem Zeitpunkt der Entwertung gültig – eine Notwendigkeit, die auch für Karten von Mobilpass-Besitzern gilt.