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Betrugsfall

Falscher Zahnarzt lernte Operationen durch YouTube-Videos

Zahnarzt
FOTO: iStock/Bojan89

In Tschechien wurde ein 22-jähriger Mann festgenommen, der ohne jegliche medizinische Qualifikation als Zahnarzt tätig war. Der junge Mann betrieb seit 2023 eine eigene Zahnklinik, obwohl er keinerlei fachliche Ausbildung absolviert hatte. Seine zahnmedizinischen Kenntnisse eignete er sich ausschließlich durch das Ansehen von Lehrvideos im Internet an.

Der Betrieb der illegalen Zahnklinik erfolgte als Familienunternehmen. Eine 50-jährige Komplizin war für die Beschaffung des medizinischen Materials verantwortlich, während ein 44-jähriger Mittäter Zahnprothesen anfertigte. Wie das Portal NEXTA berichtet, führte der falsche Zahnarzt jahrelang komplexe Eingriffe durch, darunter Zahnextraktionen und Wurzelbehandlungen.

Gefährliche Eingriffe

Diese Prozeduren nahm er sogar unter Betäubung vor, wobei er stets betonte, all sein Wissen aus Internetvideos bezogen zu haben. Die Familie erwirtschaftete mit dieser illegalen Praxis innerhalb von zwei Jahren einen Gewinn im hohen sechsstelligen Bereich.

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Die Ermittlungen zeigen, dass der Schwindel durch eine täuschend echt wirkende Praxiseinrichtung und eine professionell gestaltete Webseite unterstützt wurde. Die 50-jährige Komplizin, die zuvor im Gesundheitssektor tätig war, fungierte nicht nur als Materialbeschafferin, sondern auch als Assistentin. Sie besorgte neben medizinischem Equipment auch Narkosemittel, was dem ganzen Betrieb einen seriösen Anschein verlieh.

Laut Polizeiangaben wurden Dutzende Patienten in der illegalen Klinik behandelt. Besonders besorgniserregend ist, dass der falsche Zahnarzt komplexe Eingriffe unter Narkose durchführte, obwohl er keinerlei Ausbildung in Anästhesie besaß – ein erhebliches Risiko für die unwissenden Patienten.

Drohende Haftstrafen

Alle drei Beteiligten befinden sich nun in Haft. Die Anklage umfasst mehrere schwerwiegende Delikte: illegale Geschäftstätigkeit, Geldwäsche, versuchte Körperverletzung, Drogenhandel sowie Diebstahl.

Bei einer Verurteilung könnten die Beschuldigten mit Haftstrafen von bis zu acht Jahren rechnen.