Falsches Knie, laufende OP, mögliche Klage: Ein Zwischenfall in Innsbruck wirft Fragen über Sicherheitsstandards in Kliniken auf.
Ein gravierender Operationsfehler an einer Klinik in Innsbruck zieht weitreichende Konsequenzen nach sich – möglicherweise auch vor Gericht. Laut einem Bericht von „Heute“ wurde bei einem geplanten Eingriff am 25. Februar das falsche Knie einer Patientin für eine Kniespiegelung vorbereitet. Sobald der Fehler bemerkt wurde, stoppten die Ärzte die Operation umgehend und leiteten das Aufwachen der Patientin aus der Narkose ein.
Verkettung von Umständen
In einer offiziellen Stellungnahme führt die Klinik den Zwischenfall auf eine „Verkettung mehrerer Umstände“ zurück, ohne dabei konkrete Einzelheiten zu nennen. Ebenso ist von „Missverständnissen“ die Rede, deren genaue Natur jedoch unbeantwortet bleibt. Gegenüber der „Krone“ erläuterte der stellvertretende ärztliche Direktor Thomas Werner-Mathienz, dass es sich um „komplexe Prozesse“ handle, an denen „fünf verschiedene Berufsgruppen“ beteiligt seien.
Die Klinik orientiere sich dabei an den Checklisten der Weltgesundheitsorganisation. „In diesem Fall wurden offenbar nicht alle Sicherungsmechanismen so abgearbeitet, wie wir uns das vorstellen“, so Werner-Mathienz. „Geringfügige Verstöße“ gegen interne Vorgaben hätten sich „in der Summe“ zur folgenschweren Verwechslung addiert.
Als weiterer begünstigender Faktor gilt ein sogenannter „Fixierungsfehler“: Im Laufe des Operationstages waren zuvor mehrfach Eingriffe am linken Knie vorgenommen worden, bevor abschließend ein rechtes Knie behandelt werden sollte. Das korrekte Knie der Patientin war der Klinik zufolge ordnungsgemäß markiert.
Rechtliche Konsequenzen
Auch nach dem abgebrochenen Eingriff verlief die Kommunikation nicht reibungslos: Eine Begleitperson soll zunächst die Auskunft erhalten haben, die Operation sei erfolgreich gewesen. Die Patientin selbst wurde laut Klinik noch am selben Abend über den Vorfall in Kenntnis gesetzt; ein eingehendes Gespräch folgte am darauffolgenden Morgen.
Die Patientin hat rechtliche Beratung in Anspruch genommen, eine Klage gilt als mögliche Option. Zu näheren Einzelheiten äußert sich die Klinik mit Verweis auf laufende Erhebungen nicht. Gleichzeitig kündigten die Tirol Kliniken konkrete Maßnahmen an, um vergleichbare Vorfälle künftig auszuschließen: Operative Abläufe sollen präzisiert, bestehende Checklisten überarbeitet und zusätzliche Schulungen für das Personal eingeführt werden.