Start News Chronik
HANDELS-KV

Fetter Bonus: Mehr Geld für die „Helden“ der Corona-Krise

GELD_GEHALT_MITARBEITER
(FOTO: iStock)

Die Arbeitgeber und Gewerkschaft haben sich in der ersten Verhandlungsrunde auf einen neuen Kollektivvertrag für die rund 415.000 Angestellten und 18.000 Lehrlinge im Handel geeinigt. Die Gehälter und Lehrlingsentschädigungen steigen ab 1. Jänner 2021 um 1,5 Prozent. Das entspricht der durchschnittlichen Inflationsrate der vergangenen zwölf Monate.

1,5%-Gehaltsplus, keine Pflicht-Corona-Prämie:
Wie Kosmo bereits berichtet hat, gehe es um die Sicherung der Arbeitsplätze. Zum Vergleich: Die Arbeitgeber und die Gewerkschaft hatten sich für die Metallindustrie im September auf eine Gehaltserhöhung von 1,45 Prozent geeinigt. Traditionell schließen die Metaller höher als der Handel ab. Die geforderte COVID-19-Mitarbeiterprämie ist nicht Teil des neuen KV. Die Sozialpartner einigten sich aber auf einen Appell an Betriebe, die es sich leisten können, eine Prämie in Höhe von 150 Euro auszuzahlen. Eine verpflichtende Belohnung von 150 Euro gibt es aber für Lehrlinge im Handel, die während des Lockdowns per Verordnung vom Homeschooling ausgenommen waren und zur Arbeit herangezogen wurden.

Mit dem Ergebnis könne man die „gewünschte Kaufkraft sichern“. Es gebe auch Hinweise von großen Handelsbetrieben, dass sie die freiwillige Coronavirus-Prämie für alle Mitarbeiter ausbezahlen wollen, sagte der WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik. „Die Prämien sollen noch heuer an die Beschäftigten fließen und die Konsumlaune zum Weihnachtsgeschäft im österreichischen Handel positiv beeinflussen“, so Trefelik. REWE (Billa, Bipa, Merkur und Penny) kündigte nach den KV-Verhandlungen gestern Abend eine zweite „Corona-Prämie“ für die 40.000 Mitarbeiter an. Dafür werde ein „einstelliger Millionenbetrag“ ausgegeben, hieß es.

„Mit dem Abschluss wurde den besonderen wirtschaftlichen Gegebenheiten des Handels Rechnung getragen, und es konnte eine nachhaltige reale Gehaltserhöhung für alle Angestellten erzielt werden.“, so die gewerkschaftliche Chefverhandlerin Anita Palkovich. Bei überlangen Arbeitszeiten würden die Ruhezeiten verlängert, und zu Silvester gebe es einen Zuschlag ab 13.00 Uhr. Diese Rahmenrechtsänderungen treten bereits ab 1. Dezember in Kraft. Außerdem wird die Umstiegsfrist auf das neue KV-Gehaltssystem für die Betriebe um einen Monat auf 1. Jänner 2022 verlängert.