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GROSSE VERWIRRUNG

FFP2-Maskenpflicht wird im Handel erneut geändert!

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(FOTO: iStock)

Einen Tag vor dem Ende der FFP2-Maskenpflicht hat das Gesundheitsministerium im nicht-lebensnotwendigen Handel noch eine Änderungen vorgenommen.

Entgegen der Ankündigung der Bundesregierung beim letzten Öffnungsgipfel, die FFP2-Maskenpflicht ab 5. März ausschließlich im „lebensnotwendigen Handel“ beizubehalten, soll sie jetzt auch in vielen Geschäften abseits des täglichen Bedarfs noch bestehen bleiben. Laut Gesundheitsministerium fallen auch alle Mischbetriebe, die bestimmte Waren wie Medizinprodukte (z.B. Fieberthermometer, Pflaster), Tierfutter oder Sicherheits- und Notfallprodukte (z.B. Brennstoffe, Leuchtmittel) im Sortiment haben, unter die FFP2-Regel.

Das führt zur Verwirrung, dass viele Handelsgeschäfte jetzt als „lebensnotwendig“ eingestuft werden. So müsste etwa in einem Baumarkt, in dem auch Tierfutter oder Brennstoffe verkauft werden, weiterhin eine FFP2-Maske von Kunden und Mitarbeitern getragen werden. Auch in einem Möbelhaus gilt die FFP2-Maskenpflicht somit theoretisch weiterhin.

Die Gesundheit der Konsumenten ist für den Handel ein wichtiger Punkt. „Kompliziert, komplizierter, Österreich. Wie sollen unsere Kundinnen und Kunden mit dieser realitätsfernen Regelung des Gesundheitsministeriums noch verstehen, wo sie künftig verpflichtend eine FFP2-Maske tragen müssen und wo nicht? Das Handelspersonal muss nun wohl erneut die absehbare Verärgerung der Kundschaft ob der missverständlichen Kommunikation der Regierung ausbaden. Wir fordern daher eine klarere Abgrenzung, wann ein Geschäft als lebensnotwendig einzustufen ist. Es kann doch nicht sein, dass ein Betrieb, der 4.000 Produkte im Sortiment hat und eines davon ist ein Fieberthermometer, als lebensnotwendig gilt und deshalb eine Maskenpflicht besteht“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Quelle: Heute-Artikel