Österreichs Justiz steht vor einem historischen Wandel: Eine neue Bundesstaatsanwaltschaft soll die Weisungskette revolutionieren und die Politik aus Strafverfahren heraushalten.
Die österreichische Bundesregierung hat einen grundlegenden Umbau der justiziellen Weisungskette beschlossen. Künftig soll eine neu zu schaffende Bundesstaatsanwaltschaft die Rolle der obersten Weisungsspitze in Strafverfahren übernehmen – eine Aufgabe, die bislang dem Justizministerium oblag. „Ich werde voraussichtlich die letzte Justizministerin sein, die Weisungen erteilen kann und das ist gut so“, erklärte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) nach der Ministerratssitzung. Mit dieser strukturellen Neuausrichtung soll eine klare Trennung zwischen politischen Entscheidungsträgern und der Strafverfolgung etabliert werden.
Der entsprechende Grundsatzbeschluss fiel beim letzten Ministerrat vor der parlamentarischen Sommerpause am Mittwoch. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung steht allerdings noch aus. Vorgesehen ist ein kollegiales Führungsmodell mit drei gleichberechtigten Mitgliedern, die für jeweils sechs Jahre bestellt werden. Der Vorsitz innerhalb dieses Gremiums soll in einem zweijährigen Turnus rotieren.
Besetzungsverfahren
Die Besetzung der Bundesstaatsanwaltschaft folgt einem mehrstufigen Verfahren: Eine im Justizministerium angesiedelte Kommission erstellt zunächst einen Vorschlag, auf dessen Grundlage der Nationalrat die Mitglieder wählt. Die formelle Ernennung erfolgt anschließend durch den Bundespräsidenten nach Vorlage durch die Bundesregierung. Hinsichtlich der parlamentarischen Kontrolle des neuen Organs bleiben die Pläne derzeit noch unscharf.
Festgelegt wurde jedoch bereits, dass laufende Ermittlungsverfahren nicht durch begleitende Kontrollmaßnahmen beeinflusst werden dürfen.
Europäischer Vergleich
Das geplante österreichische Modell unterscheidet sich deutlich von den Strukturen in anderen EU-Ländern. Während etwa Deutschland und Frankreich auf Einzelpersonen als Generalstaatsanwälte setzen, wählt Österreich bewusst einen kollegialen Ansatz mit einem Dreiergremium. Diese geteilte Verantwortung soll laut Expertinnen und Experten die Unabhängigkeit der Strafverfolgung stärken und politische Einflussnahme erschweren.
Die Europäische Kommission hat in ihrem aktuellen Länderbericht die geplante Reform bereits positiv bewertet und sie als wichtigen Schritt zur Stärkung der Justizunabhängigkeit bezeichnet. Gleichzeitig mahnt Brüssel jedoch zur Vorsicht bei der noch ausstehenden Ausgestaltung der parlamentarischen Kontrolle. In vielen anderen EU-Staaten sind entsprechende Überwachungsmechanismen bereits stärker gesetzlich verankert.