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Skandal

Skandal am Flughafen: Flugverbot wegen freizügiger Kleidung!

FLUGZEUG_STRAND
(FOTO: iStock/frankpeters)

In einem bemerkenswerten Vorfall auf dem Flughafen Son Sant Joan in Spanien, der jetzt juristische Nachwirkungen hat, wurde einer Urlauberin der Zugang zu einem Flugzeug verwehrt, weil ihr Kleidungsstil als zu freizügig bewertet wurde. Die betroffene Fluggesellschaft, ein bekanntes Billigflugunternehmen, sieht sich nun mit einer empfindlichen Geldstrafe konfrontiert.

Zwischenfall am Gate

Als das Personal einer Spanienreisenden den Eintritt auf einen Flug von Son Sant Joan nach Barcelona wegen ihrer angeblich zu provokanten Bekleidung verweigerte. Die Frau hatte sich für einen Body entschieden, dessen Ausschnitt als zu gewagt bewertet wurde. Andere Fluggäste sprangen der Frau zur Seite, boten ihr sogar Kleidung an, um die Situation zu lösen, aber die Maßnahme blieb erfolglos. Die Betroffene musste letztlich ihren Flug ohne sie starten lassen.

Reaktionen und Kontroversen

Nachdem die Nachricht in sozialen Netzwerken verbreitet wurde, äußerte sich die Schwester der Betroffenen empört über die Behandlung durch die Fluglinie. Sie beklagte öffentlich, dass ihre Schwester, trotz der Hilfsbereitschaft anderer Passagiere, vom Boarding ausgeschlossen wurde. Ein Missverständnis bezüglich des Kleidungsstücks, es wurde irrtümlich für einen Badeanzug gehalten, scheint die Situation zusätzlich verschärft zu haben.

In einem Kommentar betonte ein Sprecher der Fluglinie, dass die Richtlinien des Unternehmens auf die Sicherheit und das Wohl aller Passagiere ausgelegt sind, und beharrte darauf, dass Kleidungsvorschriften für alle gleich gelten. Dennoch berichteten Zeugen, dass die Reaktion der Frau auf die Ablehnung des Flugpersonals ruhig und gemäßigt war.

Offizielle Strafmaßnahmen

Die spanische Verbraucherschutzorganisation Facua sah in der Handlung der Fluggesellschaft eine diskriminierende Praxis und brachte den Fall vor die spanische Luftfahrtsicherheitsbehörde AESA. Facua argumentierte, es gäbe keine eindeutigen Regelungen, die das Boarding aufgrund der Kleidung verbieten, solange diese nicht die öffentliche Ordnung verstößt.

AESA entschied schließlich gegen die Fluggesellschaft und verhängte eine Geldstrafe von 28.000 Euro. Diese Strafe wurde sowohl für das Verstoßen gegen Luftfahrtsicherheitsgesetze als auch für das Nichtbefolgen europäischer Richtlinien bezüglich Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste ausgesprochen. Dieser Vorfall unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Verbraucherschutzrechten im Luftverkehr sowie der non-diskriminierenden Behandlung von Passagieren.