Start Aktuelle Ausgabe
REPORTAGE

Frauen für Frauen gegen Gewalt

Tanja Ignjatović,
Psychologin
Autonomes Frauenzentrum Belgrad

(FOTO: zVg.)

Das Frauenteam, in dem Tanja arbeitet, beschäftigt sich mit Fragen institutioneller Reaktionen auf Gewalt in Partnerschaften und Familien. Ein wichtiger Teil ihres Engagements sind Aufklärung und politisches Eintreten für Veränderungen und Umsetzungen der Gesetze sowie auch die Bereitstellung von mehr Services und eine Stärkung der Schutzmaßnahmen für Frauen.

KOSMO: Ist das eine Nichtregierungsorganisation?
Tanja Ignjatović: Ja, das ist die älteste Frauen-NGO in Serbien, sie besteht seit 1993. Wir helfen Frauen, die in der Familie oder in ihrer Partnerschaft Opfer von Gewalt geworden sind. Wie die meisten Frauenorganisationen haben wir ein SOS-Telefon und einen psychologischen Dienst, wir bieten Information und Orientierung und wir haben auch ein juristisches Team, das neben Informationsgesprächen auch rechtliche Hilfe im Sinne des Verfassens von Eingaben und der Vertretung von Frauen vor Gericht anbietet.

Wie weit entspricht das serbische Gesetz den EU-Normen, wenn es um den Gewaltschutz von Frauen geht?
In Serbien wird der Bereich des Schutzes vor häuslicher Gewalt von drei Gesetzen geregelt. Im Rahmen des Strafgesetzes gibt es auch andere Straftaten, die sich auf andere Formen der Gewalt beziehen, weil Serbien 2013 die Konvention des Europarats zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und Gewalt in der Familie ratifiziert hat. Damit hat es sich verpflichtet, seine Gesetzgebung an den Inhalt dieser Konvention und ihre Bestimmungen anzupassen. Bisher ist der Bereich der sexuellen Gewalt am wenigsten angepasst worden. Konkret ist der Begriff der Vergewaltigung bei uns noch immer traditionell als klassischer sexueller Tatbestand definiert. Er setzt die Anwendung von Gewalt und die körperliche Gegenwehr des Opfers voraus, anstatt dass umgekehrt, wie es die Konvention fordert, die Zustimmung zu einer sexuellen Beziehung erforderlich wäre.

In Serbien wird der Bereich der häuslichen Gewalt von drei Gesetzen geregelt.

Wie ist es mit Gewalt in der Familie?
Was Gewalt in der Familie betrifft, so ist diese nicht geschlechtsspezifisch definiert. Es sind also nicht nur Frauen geschützt. Und sie ist auch nicht als geschlechtsspezifische Gewalt anerkannt, so dass meistens Frauen die Gewaltopfer sind. Gewalt in der Familie ist verboten, sie ist als Straftat definiert und wir haben mehrere Schutzmaßnahmen im Familiengesetz verankert, die für ein Jahr ausgesprochen werden und bei Bedarf verlängert werden können. Wichtig ist, dass es auch Wegweisungsmaßnahmen gegen Gewalttäter aus der Wohnung gibt sowie Zutritts-, Belästigungs- und Annäherungsverbote. 2016 wurde im Einklang mit der Istanbul-Konvention endlich ein gesondertes Gesetz erlassen, um auch vor beabsichtigter Gewalt unmittelbaren Schutz zu bieten und begonnene Gewalt einzudämmen, damit sie nicht eskaliert. Diese Intervention beinhaltet die Möglichkeit der Polizei, vor Ort oder spätestens innerhalb von acht Stunden Sofortmaßnahmen zu erlassen. Die erste Maßnahme ist ein Annäherungs- und Kommunikationsverbot und die zweite die Wegweisung des Gewalttäters bzw. desjenigen, der eine Gewaltanwendung beabsichtigt.

Was passiert dann weiter?
Die Maßnahmen gelten für je 48 Stunden, während derer die Polizei verpflichtet ist, der Staatsanwaltschaft die gesamte Dokumentation zu übergeben. Diese kann dann eine Verlängerung der Maßnahmen für 30 Tage beantragen und das Gericht entscheidet darüber. All das erfolgt in einem Eilverfahren, an dem die Opfer nicht beteiligt sind. Das ist ein Verfahren des Staates gegen potentielle Straftäter. Während der genannten 30 Tage sind drei Ämter, die Polizei, das Zentrum für Sozialarbeit und die Staatsanwaltschaft, verpflichtet, sich mindestens einmal in 15 Tagen zusammenzusetzen und jeden gemeldeten Fall von Gewaltanwendung in der Familie zu besprechen, einschließlich derer, die nicht zu Eilmaßnahmen geführt haben, und für die betroffenen Familien individuelle Unterstützungspläne zu erstellen.

Wie weit wird all das tatsächlich umgesetzt?
Das Gesetz ist gut und die Effizienz der Polizei wird immer besser, was dazu geführt hat, dass immer mehr Fälle von Gewalt angezeigt werden. Wir hatten auf Jahresebene ca. 28.000 Anzeigen wegen Gewalt in der Familie und in 70 % der Fälle ist es zu einem Polizeieinsatz und zur Ergreifung von Notmaßnahmen gekommen. Normalerweise werden 95 % der Fälle auf 30 Tage verlängert. Ein schwerwiegender Mangel des Systems ist, dass nicht genügend Personal zur Verfügung steht und dass es keine Ressourcen für weitere Schritte gibt, vor allem, wenn es um Kinder geht. Von den Notmaßnahmen beziehen sich nur 5 % auf den Schutz von Kindern. Unser Gesetz erkennt an, dass jedes Kind, das in einer Familie lebt, in der Gewalt vorkommt, ebenfalls ein Gewaltopfer ist, aber dennoch bekommen sie noch immer nicht genügend Aufmerksamkeit.

Das Gesetz ist gut und die Effizienz der Polizei wird immer besser, aber die Hilfsangebote für die Opfer sind sehr bescheiden.

Tanja Ignjatović

Wo gibt es sonst noch Probleme?
Die Hilfsangebote für die Opfer sind sehr bescheiden. Viele Gemeinden in Serbien können keine kostenlose Rechtshilfe zur Verfügung stellen oder spezialisierte psychologische Unterstützung bieten, was wichtig wäre, um die Opfer zu stärken. Derzeit verzichten 60 % der Opfer auf ein Strafverfahren und das ist ein großes Problem. Die Verfahren sind lang und ineffizient und die Strafpraxis in diesen Verfahren ist schwach. Nur wenige Täter bekommen ernstzunehmende Strafen, z.B. Haftstrafen. Meistens gibt es nur bedingte Strafen, was kein Problem wäre, wenn jemand sie kontrollieren würde und wenn für die Straftäter ein Erziehungs- und Behandlungsprogramm organisiert würde, das ihnen helfen würde, von ihrem Fehlverhalten loszukommen.

Auf der nächsten Seite geht´s nach Kroatien…