Nach jahrelanger Treue folgte die fristlose Entlassung – ohne Grundlage. Der dienstälteste Mitarbeiter eines Unternehmens in Linz-Land kämpfte zurück.
Ein Mitarbeiter aus Traun, der als dienstältester Beschäftigter in einem Betrieb in Linz-Land tätig war, musste eine überraschende Erfahrung machen. Obwohl das Unternehmen seine langjährige Betriebszugehörigkeit – fast 26 Jahre – stets hervorhob, wurde er plötzlich mit schwerwiegenden Anschuldigungen konfrontiert. Die Unternehmensleitung sprach eine fristlose Entlassung aus und begründete diese mit angeblicher grober Pflichtverletzung sowie Ehrenbeleidigung.
Der langjährige Angestellte wollte diese Vorwürfe nicht hinnehmen und wandte sich hilfesuchend an die Arbeiterkammer. Bei der rechtlichen Prüfung stellte sich heraus, dass die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen jeder Grundlage entbehrten. Besonders problematisch: Die Kündigung erfolgte unmittelbar nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub – ein Vorgehen, das arbeitsrechtlich nicht zulässig ist.
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Rechtliche Schritte
Die Arbeiterkammer konfrontierte das Unternehmen mit diesen rechtlichen Bedenken. Doch die Firmenleitung zeigte sich zunächst uneinsichtig und beharrte auf ihrer Position. Dies veranlasste die Interessenvertretung, den nächsten Schritt zu gehen und rechtliche Schritte gegen die aus ihrer Sicht ungerechtfertigte Entlassung einzuleiten.
Erst die Klageeinreichung brachte Bewegung in die Angelegenheit. Vor Gericht lenkte der Arbeitgeber schließlich ein. Die Geschäftsführung erklärte sich bereit, die ausgesprochene Entlassung zurückzunehmen.
Als Ergebnis der Einigung erhielt der Arbeitnehmer eine Abfertigung von etwa 37.500 Euro zugesprochen.
Kein Einzelfall in Österreich
Der Fall des langjährigen Mitarbeiters aus Traun steht keineswegs allein da. Laut aktuellen Daten der Arbeiterkammer Oberösterreich werden jährlich mehrere hundert Kündigungen und Entlassungen von Arbeitnehmern als ungerechtfertigt eingestuft und erfolgreich angefochten. Besonders auffällig: Ältere und langjährige Beschäftigte sind überdurchschnittlich häufig betroffen, genau wie im vorliegenden Fall.
Experten der Arbeiterkammer weisen darauf hin, dass viele dieser Fälle auf formale Fehler oder unzureichend belegte Vorwürfe seitens der Arbeitgeber zurückzuführen sind. Bei Kündigungen, die unmittelbar nach einem Urlaub oder einer Krankheit ausgesprochen werden, sollten Arbeitnehmer besonders hellhörig werden und umgehend rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.