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Betrug

Gefälschter Uni-Abschluss: Apotheker arbeitete jahrelang ohne Studium

Apotheker
FOTO: iStock/nortonrsx

In Fachkreisen galt er als Ausnahmetalent: Ein junger, dynamischer Pharmazeut, der mit beeindruckenden sechs Studienabschlüssen in drei verschiedenen Apotheken tätig war. In Branchenzeitschriften präsentierte sich Herr M. als Multitalent, das neben seiner Vorstandstätigkeit in der Apothekerkammer und dem Verband angestellter Apotheker Österreichs (VAAÖ) auch als Präsident der Austrian Young Pharmacists fungierte.

Sein Lebenslauf schien grenzenlos: Betrieb einer Motorradwerkstatt, Gitarrenspiel, Autorentätigkeit in Fachpublikationen und Vorträge vor Studierenden – all das angeblich mit nur drei Stunden Schlaf täglich. Doch nun zeigt sich: Das vermeintliche Erfolgsmodell steht auf tönernen Füßen.

Ein offizielles Schreiben des VAAÖ offenbart den Fall: Die Berufsberechtigung wurde M. entzogen, da er die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt. „Dementsprechend wurde er ab sofort seiner sämtlichen Funktionen im VAAÖ, in der Österreichischen Apothekerkammer und den weiteren Institutionen des Hauses enthoben“, heißt es in der Mitteilung. Der Verband zeigt sich von der Situation betroffen und kündigt eine gründliche Aufarbeitung an.

Gefälschter Abschluss

Wie die Tageszeitung „Heute“ in Erfahrung bringen konnte, ging der Entzug der Berufsberechtigung auf eine Mitteilung der Universität Wien zurück. Diese hatte die Apothekerkammer darüber informiert, dass der betreffende Apotheker sein Pharmaziestudium nicht ordnungsgemäß abgeschlossen hat. Die Pressestelle der Kammer bestätigte, dass der Betroffene bereits per Bescheid über den Entzug seiner Berufsberechtigung in Kenntnis gesetzt wurde.

„Die Grundlage für die seinerzeitige Erteilung der Berufsberechtigung war ein – mutmaßlich gefälschter – Sponsionsbescheid (offizielle Urkunde über den Studienabschluss) der Universität Wien aus dem Jahr 2018“, erläuterte die Apothekerkammer. Für die zuständige Sachbearbeiterin sei die Fälschung nicht erkennbar gewesen.

Rechtliche Folgen

Der Vorfall veranlasst die Apothekerkammer nun, die Überprüfungsverfahren gemeinsam mit den Universitäten zu evaluieren. Für Herrn M. hat der Betrugsfall weitreichende Konsequenzen: Neben dem Verlust seiner beruflichen Positionen muss er sich nun mit behördlichen Ermittlungen auseinandersetzen. Es drohen ihm eine Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro sowie eine strafrechtliche Verurteilung wegen Urkundenfälschung und Betrugs.

Für Herrn M. gilt die Unschuldsvermutung.