Eine Routinekontrolle in Serbien wurde für einen Wiener zum stundenlangen Alptraum – wegen eines Versicherungsdokuments, das er dort eigentlich gar nicht vorweisen müsste.
Ein 29-jähriger Wiener geriet am 12. September im serbischen Velika Plana in eine Polizeikontrolle, die für ihn erhebliche Konsequenzen hatte. Kosmo-Leser Kristian, so der Name des Betroffenen, konnte die von den Beamten geforderte „Grüne Karte“ nicht in Papierform vorlegen – er verfügte lediglich über einen digitalen Nachweis. Weder dieser noch sein Angebot, das Dokument vor Ort auszudrucken, wurden von den serbischen Behörden akzeptiert.
Nach Kristians Schilderung dauerte die Kontrolle schließlich mehrere Stunden. Er sei rund fünf Stunden festgehalten und anschließend einem Schnellrichter vorgeführt worden, der eine Geldstrafe von umgerechnet rund 100 Euro verhängt habe. Erst nach Bezahlung der Strafe habe er seine Fahrt fortsetzen können.
Regelung vs. Praxis
Für Fahrzeuge mit österreichischem Kennzeichen ist die Internationale Versicherungskarte in Serbien seit dem 1. Jänner 2012 offiziell nicht mehr verpflichtend. Serbien gehört zum sogenannten Kennzeichen-System, bei dem das amtliche Kennzeichen grundsätzlich als Nachweis eines bestehenden Haftpflichtversicherungsschutzes ausreicht. Der ÖAMTC weist allerdings darauf hin, dass die Versicherungskarte bei Kontrollen in Serbien in der Praxis dennoch immer wieder verlangt wird und empfiehlt deshalb, sie weiterhin mitzuführen.
Der ÖAMTC empfiehlt deshalb trotz fehlender gesetzlicher Pflicht, die Internationale Versicherungskarte bei Fahrten nach Serbien weiterhin mitzunehmen. Ähnliche praktische Probleme werden auch aus Italien und Tschechien gemeldet. In Montenegro und Nordmazedonien ist die Karte für österreichische Fahrzeuge hingegen weiterhin verpflichtend.