Am Donnerstag; musste sich ein 37-jähriger Mann aus Österreich vor dem Landesgericht Wels verantworten. Ihm wird vorgeworfen, im September des Vorjahres im Arbeitsmarktservice (AMS) Gmunden einen Mitarbeiter als Geisel genommen zu haben.

Das Tatmotiv des bisher unbescholtenen, arbeitslosen und verschuldeten Mannes: eine „Wohnung für immer“ im Gefängnis, wie die Staatsanwältin erklärte.
Am 19. September 2024 betrat der Angeklagte das AMS-Gebäude mit drei Küchenmessern und vier Handschellen im Rucksack. Laut Anklage bedrohte er zunächst einen Mitarbeiter am Infostand und nahm anschließend einen Betreuer als Geisel. Auch gegenüber einer weiteren AMS-Mitarbeiterin soll er Drohungen ausgesprochen haben. Nachdem er das Gebäude räumen ließ, rief er selbst die Polizei, um eine Verhandlungsgruppe anzufordern. Kurz darauf wurde er festgenommen.
Psychische Begutachtung
Die Staatsanwaltschaft klagt den Angeklagten wegen erpresserischer Entführung und Nötigung an. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von zehn bis zwanzig Jahren. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt ihm Zurechnungsfähigkeit, weist jedoch gleichzeitig auf eine Gefährlichkeit aufgrund einer Persönlichkeitsstörung hin. Damit verbunden ist die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Strafe sowie einer Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
Die Verteidigerin des Angeklagten betonte dessen Einsicht und Reue. Der 37-Jährige habe sich schriftlich beim AMS entschuldigt und vollumfänglich sein Geständnis abgelegt. Seine Tat führte er auf die Angst vor dem Verlust seiner Existenz zurück. In der Einvernahme äußerte er Verständnis dafür, dass sein Handeln „heftig“ war, und erklärte sogar, dass er damals bereit gewesen sei, sich von der Polizei erschießen zu lassen. Die psychische Diagnose einer Persönlichkeitsstörung lehnt er jedoch ab.
Die Staatsanwaltschaft beharrt dennoch auf einer Kombination aus Strafe und therapeutischer Unterbringung, um sowohl die juristische als auch die gesundheitliche Behandlung des Angeklagten zu gewährleisten.
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