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GESETZESENTWURF

Gesundheitsminister will Anwesenheitsliste für Lokale

(FOTO: BKA/Andy Wenzel)

Drei neue Gesetzpakete wurden vonseiten des Gesundheitsministers Rudolf Anschober (Grüne) in Begutachtung geschickt.

Einer der Entwürfe sieht vor, dass Betriebe, Veranstalter und Vereine in Zukunft dazu verpflichtet, die Kontaktdaten der Gäste 28 Tage lang zu speichern. Dazu müssen jedoch die Gäste ausdrücklich einwilligen. Damit möchte man laut Anschober die Nachverfolgung von Infektionsketten erleichtern.

Das zweite Gesetz soll die Corona-Strafen reformieren. Die Strafe für „das das rechtswidrige Betreten von Betrieben, Arbeitsorten und Verkehrsmitteln“ soll von bis zu 3.600 Euro auf 1.450 Euro reduziert werden. Wer die Masken- oder Abstandspflicht missachtet, soll bei Anzeige in Zukunft eine Geldstrafe in der Höhe von 500 Euro bezahlen müssen.

Inhaber von Betriebsstätten, Arbeitsorten und Verkehrsmitteln, die gegen Betretungsverbote verstoßen, sollen laut Entwurf härter bestraft werden. Die Strafe soll bis zu 30.000 Euro betragen. Das dritte Gesetzespaket soll die rechtlichen Grundlagen für die neuen „Corona-Ampeln“ schaffen.

Währenddessen verhängte Österreich eine Reisewarnung für Kroatien, die ab Montag in Kraft tritt.