Eine wesentliche Änderung in der Regelung zur Sicherstellung von Handys steht noch aus. Ein Abschluss bei der nächsten Nationalratssitzung in der kommenden Woche wird nicht erreicht werden.
Wie es aus dem Büro von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) heißt, sind die Verhandlungen noch nicht zu Ende gebracht und werden somit fortgesetzt.
Trotz intensiver Gespräche in den letzten Tagen bleibt eine Beschlussfassung im September unerreichbar. Offenstehende Fragen verhindern derzeit die Finalisierung der Neuregelung zur Sicherstellung von Daten und Datenträgern, was aus der gemeinsamen Stellungnahme hervorgeht. Dennoch wird das Ziel eines fristgerechten Abschlusses bis zum 1. Jänner weiterhin verfolgt.
Grund für die Neuregelung
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass die derzeitige Gesetzeslage zur Sicherstellung von Datenträgern gegen das Recht auf Privatleben und das Datenschutzgesetz verstößt. Dies bedeutet, dass die betreffenden Passagen Anfang 2025 aufgehoben werden. Dieses Urteil betrifft nicht nur Handys und andere elektronische Datenträger, sondern sämtliche Gegenstände. Ohne eine Neuregelung können ab dem 1. Jänner keine Gegenstände mehr sichergestellt werden.
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