Die österreichische Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) will das bereits von der Vorgängerregierung geplante Eheverbot für Personen unter 18 Jahren nun umsetzen. Im Ö1-Mittagsjournal erklärte die Ressortchefin am Samstag, dass diese Maßnahme „in Kürze“ realisiert werden soll. Nach Informationen aus dem Ministerium ist vorgesehen, einen entsprechenden Ministerratsvortrag bereits in der kommenden Woche zur Beschlussfassung vorzulegen. Parallel dazu strebt die Regierung auch ein Verbot von Ehen zwischen Cousins an.
„Wir wollen vor allem junge Menschen vor zu frühen Eheschließungen schützen, insbesondere junge Frauen„, erläuterte Sporrer im ORF-Radio. Die Ministerin unterstrich, dass Frauen in diesem Lebensabschnitt primär ihre Ausbildung absolvieren und berufliche Selbständigkeit entwickeln sollten, anstatt durch eine frühe Heirat Verpflichtungen einzugehen, die ihre Bildungschancen und wirtschaftliche Unabhängigkeit einschränken könnten. Auf den Einwand, dass 2023 lediglich zehn solcher Eheschließungen registriert wurden und es sich daher möglicherweise um eine symbolische Gesetzgebung handle, entgegnete Sporrer, dass gesetzliche Verbote grundsätzlich universelle Gültigkeit besäßen und die Gesellschaft die Haltung der Regierung in dieser Frage klar erkennen solle.
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Sie verwies dabei auf internationale Vorgaben wie die Kinderrechtskonvention.
Verbot von Cousinenehen
Laut einem Bericht der „Krone“ soll neben dem Mindestalter von 18 Jahren für Eheschließungen auch die derzeit noch rechtlich zulässige Heirat zwischen Cousins verboten werden. Auch dieses Thema steht offenbar bereits für die Ministerratssitzung am Mittwoch auf der Agenda. „Wer bleiben will, muss Teil werden – das gilt besonders beim Thema Ehe. In Österreich heiraten wir aus freiem Willen, nicht, weil es die Familie erwartet oder Traditionen es verlangen. Deshalb darf zukünftig erst ab 18 Jahren geheiratet werden. Ohne Ausnahme“, wird die zuständige ÖVP-Ministerin Claudia Plakolm in der „Kronen Zeitung“ zitiert.
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Bundesstaatsanwaltschaft geplant
Zur geplanten Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft äußerte sich Sporrer ebenfalls und betonte, dass diese möglichst rasch ihre Tätigkeit aufnehmen solle. Gegenwärtig arbeite man an den rechtlichen Grundlagen für diese Institution. Die Ministerin kündigte an, dass noch vor dem Sommer zumindest das grundlegende Konzept präsentiert werden soll, auf das sich die drei Koalitionspartner verständigt haben.