Österreichs Regierung greift hart durch: Arbeitslose verlieren den Bildungsbonus und dürfen kaum noch dazuverdienen. Die neuen AMS-Regelungen betreffen tausende Betroffene.
Die Sparmaßnahmen der Bundesregierung treffen nun auch arbeitslose Personen in Österreich. Die geplanten Änderungen wirken sich sowohl auf das Arbeitslosengeld als auch auf die Zuverdienstmöglichkeiten aus. Von den neuen AMS-Regelungen (Arbeitsmarktservice, die österreichische Arbeitsvermittlungsbehörde) sind ebenso Bezieher der Notstandshilfe betroffen. Die Maßnahmen umfassen Kürzungen und Einschränkungen bei verschiedenen Leistungen.
Bildungsbonus entfällt
Ein zentraler Punkt des Sparpakets ist die Abschaffung des erst 2024 eingeführten Bildungsbonus für Sozialhilfeempfänger. Diese finanzielle Unterstützung war für Personen gedacht, die längerfristige AMS-Schulungsmaßnahmen absolvierten. Zusätzlich zur regulären täglichen AMS-Beihilfe von etwa 2,60 Euro konnten die Teilnehmer monatliche Zuschüsse von 150 oder 300 Euro erhalten, was bei längerer Teilnahme einen Jahresbetrag von bis zu 3.600 Euro ergeben konnte.
Die Regierung streicht nun den entsprechenden Passus aus dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und begründet diesen Schritt mit organisatorischen Problemen und Doppelstrukturen zwischen AMS und Sozialhilfe. Gleichzeitig entfällt die bisherige Regelung, nach der der AMS-Schulungszuschlag nicht auf die Sozialhilfe angerechnet wurde.
Zuverdienst eingeschränkt
Die Zuverdienstmöglichkeiten während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe werden ebenfalls deutlich eingeschränkt. Geringfügige Beschäftigungen sollen künftig nur noch in speziellen Ausnahmefällen erlaubt sein. Eine solche Ausnahme gilt für Menschen, die entweder länger als ein Jahr arbeitslos sind oder mehr als 52 Wochen Krankengeld bezogen haben – diese Personengruppen dürfen für maximal 26 Wochen geringfügig arbeiten.
Unbefristete Ausnahmen gelten für bestimmte Gruppen: Langzeitarbeitslose über 50 Jahre, Personen mit Behindertenstatus sowie jene, die bereits vor ihrer Arbeitslosigkeit mindestens sechs Monate durchgehend einer geringfügigen Beschäftigung nachgegangen sind. Letztere müssen diese Tätigkeit ohne Unterbrechung ausgeübt haben, um weiterhin dazuverdienen zu dürfen.
Nach der aktuellen Regelung können Arbeitslose in Österreich bis zur Geringfügigkeitsgrenze hinzuverdienen, die im laufenden Jahr bei 551,10 Euro monatlich liegt. Laut einem Factsheet der Arbeiterkammer aus dem Jahr 2022 nutzen allerdings nur etwa 13 Prozent der Arbeitslosen und Notstandshilfebezieher diese Möglichkeit des geringfügigen Zuverdienstes.
Das Momentum Institut (wirtschaftspolitischer Think Tank) hatte zuletzt eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes gefordert. Die durchschnittliche Nettoersatzrate sollte demnach von derzeit 55 auf 70 Prozent angehoben werden – ein Wert, der in anderen Ländern bereits Standard ist.
Ähnliche Forderungen waren bereits im Zusammenhang mit der vor drei Jahren abgesagten AMS-Reform diskutiert worden. Eine Umsetzung dieser Vorschläge gilt jedoch als äußerst unwahrscheinlich.