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IS-Anschlag

Held von Villach“ soll österreichische Staatsbürgerschaft bekommen

Held von Villach“ soll österreichische Staatsbürgerschaft bekommen
FOTO: EPA-EFE/MAX SLOVENCIK
3 Min. Lesezeit |

Nach seiner mutigen Tat, die einen IS-Terroristen stoppte, könnte der syrische Essenszusteller bald Österreicher werden. Doch sein Einsatz brachte ihm auch Morddrohungen ein.

Die Messerattacke in Villach erschütterte am 15. Februar die Kärntner Stadt, als ein 21-jähriger Syrer mit IS-Verbindungen mehrere Passanten angriff. Bei dem Anschlag kam ein 14-Jähriger ums Leben, fünf weitere Personen erlitten Verletzungen. Eine Eskalation des Geschehens konnte nur durch das beherzte Eingreifen eines syrischen Essenszustellers verhindert werden, der den Angreifer mit seinem Fahrzeug stoppte und so dessen Festnahme ermöglichte.

Der 42-jährige Zusteller erfuhr für seinen mutigen Einsatz breite Anerkennung aus Bevölkerung und Politik. Der Bundeskanzler würdigte seine Zivilcourage mit der Verleihung der Ehrengoldmünze. Nun könnte seine Heldentat auch staatsbürgerschaftliche Konsequenzen haben.

Staatsbürgerschaft beantragt

Wie der Aktivist Sebastian Bohrn-Mena der „Krone“ mitteilte, wurde inzwischen ein Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft eingereicht. Sowohl das Land Kärnten als auch die Stadt Villach hätten auf seine Initiative hin eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Auch der damalige Übergangskanzler Alexander Schallenberg habe sich für die Einbürgerung des „Helden von Villach“ ausgesprochen.

Doch nicht alle reagierten positiv auf den Einsatz des Mannes. In sozialen Netzwerken wurde der Essenszusteller zur Zielscheibe radikalisierter IS-Anhänger. Er sah sich mit zahlreichen Morddrohungen und Anfeindungen konfrontiert, sodass seine Wohnung unter polizeilichen Schutz gestellt werden musste.

Entscheidung offen

Ob der Antrag auf Staatsbürgerschaft Erfolg haben wird, liegt nun in den Händen der Regierung, die in den kommenden Wochen darüber entscheiden muss. Das Innenministerium verwies darauf, dass für eine Einbürgerung zunächst die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sein müssten.

Weitere Bedingungen hingen davon ab, ob die Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruchs verliehen werde oder im Ermessensspielraum der zuständigen Behörde liege.

Rechtliche Grundlage für Ausnahmefälle

Für Fälle wie diesen sieht das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz eine besondere Regelung vor. Die sogenannte „Verleihung im besonderen Interesse der Republik“ ermöglicht eine Einbürgerung, wenn eine Person durch außergewöhnliche Verdienste für Österreich hervorsticht. Die Entscheidung liegt dabei im Ermessen der zuständigen Landesregierung und des Bundes.

Obwohl solche beschleunigten Einbürgerungen aufgrund besonderer Verdienste in Österreich selten sind, existieren durchaus Präzedenzfälle. Personen, die nach außergewöhnlichen Rettungstaten oder besonderen gesellschaftlichen Leistungen eingebürgert wurden, mussten dennoch die grundlegenden Einbürgerungskriterien erfüllen – darunter einwandfreier Leumund und ein gesicherter Lebensunterhalt.

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KO KOSMO-Redaktion
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