Klimaschutzaktivisten der „Letzten Generation“ planen ab dem vierten Mai eine weitere Serie an Demonstrationen. Für Autofahrer bedeutet dies, mit potenziellen Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Die Polizei bereitet sich vor und das Innenministerium warnt vor hohen Strafen.

Die Klimaaktivisten der Letzten Generation haben erneut Proteste im Kampf gegen den Klimawandel angekündigt. Ab dem 4. Mai werden in regelmäßigen Abständen Aktionen in der österreichischen Hauptstadt stattfinden. Für die Pendler bedeutet das wieder einmal, Geduld aufzubringen und sich auf unerwartete Verzögerungen einzustellen.
Konsequenzen
Den Beteiligten der Proteste drohen empfindliche Strafen. So bestätigte ein Wiener Gericht eine Geldstrafe von 1.200 Euro pro Person für das Blockieren der Reichsbrücke während der Demonstrationen im Mai des Vorjahres. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) zeigte sich „sehr dankbar“ für die harten Strafen gegenüber den Klimaklebern. Er will „mit aller Vehemenz“ weiter gegen sie vorgehen.
Protest startet vor Parlament
Die Ankündigung schwerer Strafen schreckt die Klimaaktivisten offenbar nicht ab. Sie planen ihren Großprotest vor dem Parlament und sind bereit, sich friedlichem Widerstand zu verschreiben, wie es vonseiten der Gruppierung hieß. Die Polizei signalisiert Erfahrung und Routine im Umgang mit den Aktivitäten der Klimaschützer und verspricht ein überlegtes Vorgehen.
Für die Autofahrer in Wien heißt es ab Anfang Mai, vorbereitet zu sein und eventuelle Verkehrsbehinderungen einzuplanen. Schon in der Vergangenheit kam es zu Auseinandersetzungen mit frustrierten Verkehrsteilnehmern. Um Konflikte zu vermeiden, wird geraten, im Falle eines Protests Ruhe zu bewahren und das Eingreifen der Polizei abzuwarten.
Rechtslage und Präventivmaßnahmen
Nach österreichischem Recht und der Europäischen Menschenrechtskonvention ist das Versammlungsrecht zwar geschützt, doch die Anmeldung einer Versammlung ist vorgeschrieben. Bei Zuwiderhandlungen gegen polizeiliche Anordnungen drohen folglich Verwaltungsstrafen. Um sicherzustellen, dass Rettungsdienste nicht behindert werden, versichern die Aktivisten, die Leitstellen im Vorfeld zu informieren.
Letzten Mai verursachte eine Blockade am Verteilerkreis durch die Klimakleber die Behinderung eines Rettungseinsatzes. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft allerdings eingestellt.
Ob die Strafen abschrecken und wie sich die Bevölkerung positioniert, bleibt abzuwarten.
