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ERSTES URTEIL

Hitlergruß in Bleiburg: Kroate zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt

bleiburg
(Foto: zVg.)

Am Dienstag wurde das erste Urteil bezüglich der Anzeigen gegen Teilnehmer an der diesjährigen Kommemoration in Bleiburg gefällt.

Ein 51 Jahre alter Kroate wurde vom Landesgericht Klagenfurt wegen Wiederbetätigung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe in der Höhe von 15 Monaten verurteilt. Am 12. Mai erhob der Mann am Loibacher Feld die rechte Hand zum Hitlergruß.

Auf schuldig plädiert
Der Angeklagte plädierte im Rahmen der Verhandlung auf schuldig und verantwortete sich damit, dass er alkoholisiert gewesen sei. Dies bestätigte auch ein Alkoholtest nach der Festnahme, laut welchem er über einen Blutalkoholgehalt von 1,2 Promille verfügte.
Laut seiner Aussage habe er sich beim Anblick der kroatischen Fahne mit Ustascha-Symbol zu dieser Tat hinreißen lassen. Zudem soll er den Ustascha-Gruß „Für die Heimat, bereit!“ (Za dom, spremni!) gerufen haben.

„Großvater und Onkel waren Ustascha“
Weiters erklärte der 51-Jährige, dass er sich von seinen Freunden dazu überreden ließ, die Gedenkveranstaltung in Bleiburg zu besuchen. Obwohl sein Großvater als auch sein Onkel den Ustascha angehörten, sei er selbst kein Anhänger nationalsozialistischen Gedankengutes. Er zeigte sich Reue für seine Tat und betonte, dass er sich darüber im Klaren ist, dass der Hitlergruß in Österreich eine Straftat darstelle.

Mildernde Umstände
Bei der Urteilverkündung erklärte die Richterin, dass die Unbescholtenheit und das Geständnis des Angeklagten mildernde Umstände bei der Strafbemessung darstellten. Ebenso habe man die enthemmende Wirkung von Alkohol berücksichtigt. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig aus und der Kroate nahm das Urteil an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.