Ein Junge erlitt schwere Verletzungen durch einen pyrotechnischen Gegenstand. Laut Wiener Berufsrettung wurde sein Mittelfinger massiv beschädigt, zwei weitere Finger trugen ebenfalls Verletzungen davon. Nach notfallmedizinischer Erstversorgung erfolgte der Transport in ein Krankenhaus.
Die genaue Art des verwendeten Feuerwerkskörpers blieb ungeklärt. Die Polizei konnte am Unfallort keine relevanten Spuren sichern, die Aufschluss über den pyrotechnischen Gegenstand gegeben hätten. Der verletzte Bursche verweigerte gegenüber den Beamten jegliche Auskunft zum Vorfall.
Inhalt 1:
Ungeklärte Umstände
Zeugen des Geschehens konnten nicht ermittelt werden. Nach dem Unglück erschien ein Familienangehöriger des Jungen an der Unglücksstelle.
Inhalt 2:
Gesetzliche Regelungen
Die Exekutive erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass sowohl der Besitz als auch die Verwendung nicht zugelassener Böller und Knallkörper gesetzlich untersagt ist. Solche Pyrotechnik stelle nicht nur für die Anwender selbst, sondern auch für unbeteiligte Dritte eine erhebliche Gefährdung dar, betonte die Polizei in ihrer Mitteilung.
Inhalt 3: