Tausende italienische Hoteliers gehen auf die Barrikaden: In einer beispiellosen Sammelklage fordern sie Entschädigung von Booking.com für jahrelange Wettbewerbsverzerrung.
Mehr als 10.000 italienische Hotels haben sich einer Sammelklage gegen das Buchungsportal Booking.com angeschlossen. Über die Plattform www.mybookingclaim.com fordern sie Entschädigung für finanzielle Einbußen, die durch wettbewerbswidrige Vertragsklauseln entstanden sein sollen. Die Aktion wird von Hotrec (europäischer Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés), Federalberghi (italienischer Hotelierverband) und über 30 nationalen Hotelverbänden unterstützt. Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen die sogenannten Bestpreisklauseln (Parity Rate), die laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024 gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen.
Der italienische Hotelierverband Federalberghi gab am Mittwoch bekannt, dass die Registrierungsfrist für betroffene Betriebe verlängert wurde. „Als Reaktion auf zahlreiche Anfragen und um den Bedürfnissen der Hotellerie während der intensiven Sommersaison gerecht zu werden, wurde die Frist für die Registrierung um vier Wochen bis zum 29. August 2025 verlängert“, heißt es in der Mitteilung.
Gemeinsames Vorgehen
Alessandro Nucara, Generaldirektor von Federalberghi, betont die Bedeutung des gemeinsamen Vorgehens: „Jetzt ist es an der Zeit, sich zu vereinen und Gerechtigkeit einzufordern. Diese Initiative sendet eine klare Botschaft: Missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt werden vom europäischen Hotelgewerbe nicht länger hingenommen.“ Laut Nucara leiden die europäischen Hoteliers seit langem „unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten“.
Die rechtliche Auseinandersetzung wird von der Stiftung „Hotel Claims Alliance“ koordiniert. Ein internationales Team aus Juristen und Wirtschaftsexperten für Wettbewerbsrecht unterstützt die Klage. Durch die Finanzierung spezialisierter Fonds entstehen den teilnehmenden Hotels keine Kosten. Auch der Südtiroler Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) hat sich der Initiative angeschlossen.
Umstrittene Klauseln
Bei den umstrittenen Paritätsklauseln handelt es sich um Vertragsbedingungen, die Beherbergungsbetriebe dazu verpflichten, auf ihren eigenen Webseiten keine günstigeren Preise oder besseren Konditionen anzubieten als auf der Booking-Plattform. Diese Praxis soll verhindern, dass Gäste direkt beim Hotel buchen. Mehrere EU-Länder haben solche Klauseln bereits verboten – darunter Italien mit dem Wettbewerbsgesetz 2022. Mittlerweile unterstützen Hotelverbände aus 26 Ländern die Sammelklage gegen das Buchungsportal.
Milliardenklage und Marktfolgen
Nach Angaben der Initiatoren könnten sich die geforderten Entschädigungen für die betroffenen Hotels auf einen Milliardenbetrag belaufen. Die genaue Höhe der möglichen Zahlungen hängt von der weiteren rechtlichen Bewertung und der Anzahl der teilnehmenden Betriebe ab. Als Reaktion auf das EuGH-Urteil hat Booking.com bereits angekündigt, sämtliche Bestpreisklauseln ab Juli 2024 aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Europa zu streichen.
Diese Entwicklung könnte tiefgreifende Auswirkungen auf den europäischen Hotelmarkt haben. Hotels können künftig auf ihren eigenen Webseiten und anderen Vertriebskanälen wieder eigenständig Preise festlegen. Branchenexperten erwarten, dass der verstärkte Wettbewerb Hoteliers ermöglichen wird, Direktbuchungen mit günstigeren Konditionen zu fördern – was langfristig zu mehr Preistransparenz und potenziell niedrigeren Preisen für Verbraucher führen dürfte.
Für Verbraucher kann es übrigens einen erheblichen Unterschied machen, ob sie ihren Urlaub am Computer oder per Smartphone buchen.