Das Oberlandesgericht Wien hat die Haftstrafen von 20 und 14 Jahren für eine Mutter und ihre Komplizin bestätigt. Sie hatten ihren 12-jährigen Sohn monatelang misshandelt und in eine Hundebox gesperrt.

Am Donnerstag wurde der grausame Fall um den Jungen, der von seiner eigenen Mutter in eine Hundebox gesperrt und monatelang misshandelt wurde, vor dem Oberlandesgericht in Wien verhandelt. Die Mutter, eine 33-jährige Frau, wurde bereits im März zu 20 Jahren Haft verurteilt. Damals hatten die Geschworenen des Landesgerichtes Krems sieben Stunden für ihr Urteil gebraucht. Die Mutter hatte ihren Sohn, der zu dem Zeitpunkt 12 Jahre alt war, über Monate hinweg gequält.
Forensisch-therapeutisches Zentrum
Auch ihre 40-jährige Komplizin, die der Mutter geholfen haben soll, wurde nun in der ersten Instanz verurteilt. Sie erhielt eine Strafe von 14 Jahren. In beiden Fällen ordnete das Gericht zusätzlich eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an. Die beiden Frauen hofften nun in der Berufungsverhandlung auf eine Herabsetzung ihrer Strafen.
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Doch das Oberlandesgericht wies diese Hoffnungen zurück. In einem Verfahren bestätigte das Gericht die Urteile und das Strafmaß aus der ersten Instanz. Die Strafen von 20 und 14 Jahren bleiben damit bestehen.
Hier findest du Hilfe
Falls du Personen kennst, die unter psychischen und/oder physischen Missbrauch leiden, zögere nicht um Hilfe zu bitten! Sprich noch heute mit jemandem!
TelefonSeelsorge – Notruf 142 – Erreichbar 24 Stunden
Rat auf Draht: Onlineberatung
Chatberatung Mo bis Fr, 18 – 20 Uhr
Rat auf Draht: 147
Sozialpsychiatrischer Notdienst: 01 / 310 87 79
Frauenhelpline: 0800 222 555
Sorgentelefon für Alle: 0800 / 20 14 40
Psychiatrische Soforthilfe: 01 / 313 30