Während Österreich als einziges EU-Land Abschiebungen nach Syrien durchführt, zieht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Notbremse – mit weitreichenden Folgen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat erneut eine Abschiebung nach Syrien vorübergehend untersagt. Die am Dienstag ergangene Entscheidung betrifft Österreich, das als bislang einziges EU-Mitgliedsland nach dem Ende der Assad-Diktatur wieder Abschiebungen in das Bürgerkriegsland durchführt. Flüchtlingsorganisationen reagierten mit Erleichterung auf diesen Schritt.
Die Deserteurs- und Flüchtlingsberatung verwies in einer Stellungnahme darauf, dass Syrien nach wie vor von kriegsähnlichen Zuständen geprägt sei und fundamentale Menschenrechtsstandards nicht garantieren könne. Derartige einstweilige Verfügungen des Gerichtshofs werden nur in Extremfällen erlassen.
Österreich hatte im Juli 2025 als erstes EU-Land seit 15 Jahren wieder eine Abschiebung nach Syrien vollzogen und damit eine jahrzehntelange Praxis beendet. Der Schritt erfolgte trotz anhaltender Warnungen von Menschenrechtsorganisationen vor Inhaftierung und Misshandlung von Rückkehrern. Gleichzeitig verweist das Innenministerium darauf, dass seit Jahresbeginn bereits mehr als 300 Syrer Österreich freiwillig verlassen haben.
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Ministeriums-Reaktion
Das österreichische Innenministerium betrachtet die Entscheidung als Teil des regulären Verfahrensablaufs: „Die Vorbereitungen für diese und weitere Abschiebungen nach Syrien werden unverändert fortgesetzt.“ Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl nehme die vorläufige Anordnung zur Kenntnis.
Zugleich hat der Gerichtshof dem Ministerium auferlegt, mehrere Fragen zu beantworten – unter anderem zum Verbleib jenes syrischen Staatsbürgers, der kürzlich abgeschoben wurde und seitdem unauffindbar ist. Nach seiner Übergabe an die syrischen Behörden verliert sich seine Spur.
Weiteres Verfahren
Die Anordnung gilt nach Angaben des Ministeriums befristet bis zum 8. September 2025. In diesem Zeitraum wird der Gerichtshof den Fall eingehend untersuchen, während das Bundesamt eine detaillierte Stellungnahme vorbereiten muss.
Diese wird vom EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) explizit angefordert, um den Sachverhalt umfassend prüfen zu können. Bei der betroffenen Person handle es sich laut Ministerium um einen mehrfach vorbestraften und verurteilten Straftäter.
Das Ministerium betont, dass die Entscheidung des Gerichtshofs erwartbar gewesen sei und dem üblichen Verfahrensweg entspreche.