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Terror

IS-Terroristin (15) nach Anschlagsplänen frei: Gericht sieht „keine Gefahr mehr

IS-Terroristin (15) nach Anschlagsplänen frei: Gericht sieht „keine Gefahr mehr
FOTO: iStock/Aron M/tanyss
2 Min. Lesezeit |

Vom IS-Anschlagsplan zur vorzeitigen Freilassung: Eine 15-jährige Terrorverdächtige ist wieder auf freiem Fuß – das Gericht sieht eine überraschende Entwicklung.

Im Oktober des vergangenen Jahres wurde eine damals 14-jährige Jugendliche zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie sich als Anhängerin des sogenannten Islamischen Staates (IS) strafbar gemacht hatte. Der Jugendlichen wurden die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie die Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation zur Last gelegt. Nach Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden hatte sie konkrete Pläne entwickelt, auf dem Grazer Jakominiplatz einen Anschlag zu verüben und dort gezielt Menschen zu töten, die sie als „Ungläubige“ betrachtete.

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Neben der Haftstrafe drohten der Jugendlichen weitere rechtliche Konsequenzen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte ihre Abschiebung nach Montenegro, ihrem Herkunftsland, verfügt und zusätzlich ein Aufenthaltsverbot für Österreich ausgesprochen. Gegen diese Entscheidung wurde jedoch rechtlich vorgegangen. Wie die Kleine Zeitung nun berichtet, führte dieser Rechtsstreit zu einer überraschenden Wendung: Die mittlerweile 15-Jährige wurde in dieser Woche vorzeitig aus der Haft entlassen und befindet sich wieder in Freiheit.

Positive Entwicklung

Das Bundesverwaltungsgericht begründete seine revidierte Entscheidung mit einer erkennbaren „positiven Persönlichkeitsentwicklung“ der Jugendlichen. Nach Einschätzung des Gerichts gehe von der Verurteilten keine Gefahr mehr für die öffentliche Sicherheit aus, weshalb die Haftentlassung unter bestimmten Auflagen erfolgte.

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Zu den konkreten Auflagen für die vorzeitige Freilassung hat das Gericht keine Einzelheiten veröffentlicht. Es ist lediglich bekannt, dass die Entlassung unter bestimmten, vom Gericht festgelegten Bedingungen stattfand, die eine weitere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausschließen sollen. Ob die Jugendliche an speziellen Deradikalisierungsprogrammen teilnehmen muss oder welche anderen Resozialisierungsmaßnahmen angeordnet wurden, geht aus den aktuellen Berichten nicht hervor.