Die AK hat für eine Kellnerin 4.000 Euro Schadenersatz wegen Diskriminierung nach einer sexuellen Belästigung erstritten. Nach Dienstschluss wurde sie von einem Kollegen belästigt. Sie bat ihren Chef um eine Änderung des Dienstplans, um nicht mehr mit dem Mann zusammenarbeiten zu müssen.
Doch der antwortete: „Ich werde nichts ändern, und ich möchte von keinem ein blödes Gesicht sehen.“ In der Folge beendete er dann doch das Arbeitsverhältnis mit dem Belästiger, drängte aber auch die Arbeitnehmerin zur „Einvernehmlichen“. Ludwig Dvořák, AK Bereichsleiter Rechtsschutz: „Dieser Frau wurde gleich doppelt Unrecht getan. Als AK fordern wir den Gesetzgeber dazu auf, Unternehmen mehr in die Pflicht zu nehmen: Bei fehlendem Präventionskonzept sollen es mindestens 5.000 Euro Schadenersatz sein.“
Die Kellnerin war mit einer Freundin und einem Kollegen nach Dienstschluss feiern gegangen. Nach der Sperrstunde setzten alle drei den Abend in der Wohnung der Kellnerin fort. Ihre Freundin schlief nach einiger Zeit ein. Die Kellnerin bat den Kollegen, nun auch zu gehen. Der aber bedrängte sie sexuell. Es gelang der Frau, ins Badezimmer zu flüchten, sich einzuschließen und Hilfe zu holen. Die herbeigerufene Polizei fand vor Ort einen schwer betrunkenen, aggressiven Mann und eine zutiefst verängstigte Frau vor. Der Belästiger wurde festgenommen.
Menschenwürde verletzt
Der Chef beendete in Folge zwar das Arbeitsverhältnis mit dem Belästiger aber auch mit der betroffenen Frau. Er sagte ihr, dass sie Unruhe ins Team bringe. Sie hatte sich mit Kolleg:innen über den Vorfall ausgetauscht und erklärt, dass sie mit ihrem Peiniger nicht mehr zusammenarbeiten könne. Sie wirke „unsicher“ sagte der Chef weiters und kündigte an, die Zusammenarbeit mit ihrem Peiniger wiederaufzunehmen, wenn das entsprechende Strafverfahren ohne Schulspruch enden sollte. So verstärkte er ihre nervliche Belastung und legte ihr gleichzeitig eine vorgefertigte „einvernehmliche Kündigung“ zur Unterschrift vor. Das Gericht urteilte, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin nach der sexuellen Belästigung in ihrer Menschenwürde verletzt und diskriminiert hatte und verpflichtete ihn zur Zahlung von 4.000 Euro Schadenersatz.
Arbeitnehmer, die von sexueller Belästigung betroffen sind, bekommen nicht nur arbeitsrechtliche Unterstützung von der AK. Gemeinsam mit der Frauen- und Mädchenberatungsstelle sprung*brett bieten sie im Rahmen von Act4respect Betroffenen die Möglichkeit, über das Geschehene abseits der rein arbeitsrechtlichen Fragen zu sprechen: Sexuelle Belästigung | Arbeiterkammer. Die Hotline von Act4respect ist österreichweit erreichbar unter 0670 600 70 80. Auf gesetzlicher Ebene fordert die AK: „Bei fehlendem Präventionskonzept: mindestens 5.000 Euro Schadenersatz“, so Dvořák.
Unterstützung für Gastros
Die Gastronomie ist als Branche mit viel Kundenkontakt und einer hohen Fluktuation bei den Mitarbeitern besonders betroffen. Mit Unterstützung von AK und Gewerkschaft vida hat die Branchenvertretung in der Wirtschaftskammer Wien einen Leitfaden für Betriebe erarbeitet: Schutzkonzept gegen sexuelle Belästigung in der Wiener Gastronomie | Arbeiterkammer Wien. „Wir appellieren an die Betriebe, den Leitfaden ihrer eigenen Branchenvertretung auch anzuwenden“, so Dvořák.
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