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Parlamentssaison

Kindergeld NEU, Teuerung & Co.: Nationalrat mit umfangreichem Programm

(FOTO: BKA/Florian Schrötter)
(FOTO: BKA/Florian Schrötter)

Mit dem Start der neuen Parlamentssaison am Mittwoch präsentiert der Nationalrat ein umfangreiches Programm, das von Änderungen beim Kindergeld über die Abschaffung der geblockten Altersteilzeit bis hin zu Finanzzuschüssen an die Länder reicht.

Die Eröffnungssitzung beginnt mit zwei „Aktuellen Stunden“, in denen die ÖVP und die SPÖ ihre Prioritäten setzen können. Die ÖVP hat die Kinderbetreuung in den Mittelpunkt gestellt und plant, zusätzliche 4,5 Milliarden Euro in diesen Bereich zu investieren. Die SPÖ hingegen widmet ihre „Aktuelle Europastunde“ der Inflation und der Frage, wie andere Länder diese effektiver bekämpfen.

Im Anschluss an die „Aktuellen Stunden“ werden zehn Rechnungshofberichte diskutiert. Besonderes Augenmerk dürfte dabei der Bericht zur Finanzierungsagentur für Corona-Hilfen, der Cofag, erhalten. Parallel dazu ist vorgesehen, den Ländern einen Zweckzuschuss von 150 Millionen Euro zu gewähren, damit Kommunen ihre Wasser- und Müllgebühren nicht vollständig an die Inflation anpassen müssen.

Änderungen bei Energiekrisenbeitrag und Altersteilzeit

Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung wird die Anpassung des Energiekrisenbeitrags für fossile Energieträger sein. Ziel ist es, eine höhere Gewinnabschöpfung bei Energiekonzernen zu erreichen. Dies soll erreicht werden, indem die Bemessungsgrundlage für den Energiekrisenbeitrag für 2023 erhöht wird. Parallel dazu wird die geblockte Altersteilzeit, eine beliebte Form des vorzeitigen Ruhestands, schrittweise bis 2029 abgeschafft.

Elternkarenz und Väterbeteiligung

Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung sind Änderungen bei der Elternkarenz. Künftig müssen beide Elternteile mindestens zwei Monate Karenz in Anspruch nehmen. Andernfalls verfallen zwei Monate der Karenz. Ausgenommen von dieser Regelung sind Alleinerziehende. Zusätzlich soll der Familienzeitbonus, eine finanzielle Unterstützung für Väter, die sich direkt nach der Geburt der Familie widmen, auf 47,82 Euro pro Tag verdoppelt werden.

Verbesserungen in der Pflegefreistellung

Die geplanten Neuerungen betreffen auch die Pflegefreistellung. Künftig können Personen auch dann zur Pflege naher Angehöriger freigestellt werden, wenn sie nicht mit ihnen im gemeinsamen Haushalt leben.

Zudem soll es eine Freistellung zur Pflege von Personen im gemeinsamen Haushalt geben, auch wenn diese keine Angehörigen sind.