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Mautreform

Klebevignette adé: Autofahrer müssen 2026 ins Digitalsystem

Klebevignette adé: Autofahrer müssen 2026 ins Digitalsystem
FOTO: AdobeStock/Stefan Körber
2 Min. Lesezeit |

Österreich verabschiedet sich von der Klebevignette: Ab Ende 2026 müssen Autofahrer ihre Mautgebühren ausschließlich digital entrichten – ein System mit weitreichenden Folgen.

Ab Dezember 2026 wird in Österreich die Klebevignette vollständig durch ein digitales Mautsystem ersetzt. Autofahrer müssen dann ihre Mautgebühren ausschließlich elektronisch entrichten, indem sie ihr Kennzeichen und den Zulassungsstaat im ASFINAG-System registrieren lassen. Diese Umstellung betrifft sämtliche Vignettenarten – von der Tagesvignette bis zur Jahresvignette.

Der Nationalrat verabschiedete die entsprechende Novelle zum Bundesstraßen-Mautgesetz am Donnerstag mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ. Die Freiheitlichen lehnten das Gesetz ab und verwiesen dabei unter anderem auf zusätzliche finanzielle Belastungen für die Bevölkerung. Kritik kam auch von den Grünen, die befürchten, dass die angestrebte Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene durch die Neuregelung konterkariert wird.

Digitale Transportlösungen

Zudem wurde das CEMT-Digitalisierungsgesetz (Europäische Transportministerkonferenz) beschlossen, das die elektronische Verwaltung von Genehmigungen für den grenzüberschreitenden Gütertransport zwischen den teilnehmenden Staaten neu regelt. Durch die Einführung einer digitalen Plattform und einer entsprechenden App sollen Verwaltungsprozesse effizienter gestaltet und Kontrollmechanismen verbessert werden. Diesem Gesetz stimmten alle Parteien zu.

Die Gesetzesnovelle beinhaltet neben der Digitalisierung der Vignette auch eine Neugestaltung des Tarifsystems für die Lkw-Maut. Künftig werden Umweltauswirkungen stärker bei der Bemessung der Mautgebühren berücksichtigt. Verkehrsminister Peter Hanke betonte, dass bei der Ausgestaltung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen ökologischen Anforderungen und wirtschaftlichen Interessen angestrebt wurde.

Finanzielle Anpassungen

Aufgrund der aktuell schwachen Konjunkturlage wird der Infrastrukturanteil der Mauttarife im Jahr 2026 nicht valorisiert. Für emissionsfreie Fahrzeuge bleibt der Rabatt von 75 Prozent auf die Infrastrukturkosten bis Ende 2030 bestehen. Bei Verstößen gegen die Mautpflicht steigt die Ersatzmaut von bisher 240 auf künftig 270 Euro.

Eine weitere Gesetzesänderung betrifft das Schifffahrts- und Wasserstraßengesetz. Die Neuregelung soll einen kostendeckenden Betrieb der Donauschleusen ermöglichen.

Diese Novelle fand die Zustimmung aller Parlamentsfraktionen.

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KO KOSMO-Redaktion
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