Bis Mitte März 2025 müssen etwa 100.000 Menschen in Österreich auf ihren Klimabonus von bis zu 290 Euro für das Jahr 2024 warten. Die Auszahlung erfolgt per Post in Form von Gutscheinen, deren Versand am 12. März beginnt und voraussichtlich zwei Wochen dauert. Doch warum kommt es zu dieser Verzögerung?

Das Klimaministerium erklärte, dass der Postversand der RSa-Briefe bewusst nach der Urlaubssaison im Februar angesetzt wurde, um eine höhere Abholquote sicherzustellen. Während der Haupturlaubszeit steht bei der Post weniger erfahrenes Personal zur Verfügung. Daher beginnt der Versand erst im März, wenn wieder ausreichend qualifizierte Mitarbeitende im Einsatz sind.
Der Briefversand betrifft hauptsächlich jene Personen, deren Kontodaten dem Staat nicht bekannt sind oder bei denen die Überweisung im Februar gescheitert ist. Auch Personen, die ihre Kontodaten nach der Datenverarbeitung im Jänner änderten, sind betroffen. Etwa ein Prozent aller Überweisungen scheitert, was zu einer Anpassung auf den postalischen Versand führt. Insgesamt erwartet das Ministerium über 100.000 Briefe.
Voraussetzungen
Um den Klimabonus per Briefwelle zu erhalten, dürfen Betroffene im Herbst oder Februar keine Auszahlung erhalten haben. Die gleichen Bedingungen wie für die Kontoüberweisungen vom 6. Februar 2025 gelten. Anspruchsberechtigt sind Personen, die im ersten Halbjahr 2024 geboren wurden oder umgezogen sind, sofern sie mindestens sechs Monate in Österreich ansässig waren. Auch jene, die im ersten Halbjahr eine gewisse Zeit inhaftiert waren, sind berechtigt.
Ein bedeutender Aspekt: Bei Abwesenheit während der Zustellung wird der Brief in der nächsten Postfiliale für drei Wochen gelagert, bevor er zurück ans Ministerium geschickt wird. Viele vernachlässigen die rechtzeitige Abholung, was die Auszahlung weiter verzögert.
Die postalische Zustellung stellt eine letzte Chance dar, da der Klimabonus infolge staatlicher Sparmaßnahmen möglicherweise eingestellt wird. Abhängig vom Wohnort variiert die Bonushöhe zwischen 145 und 290 Euro, wobei Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren die Hälfte des Betrags erhalten.
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