Start Aktuelles
Alarmstufe

Knallhart-Kurs gegen Teenie-Täter – DAS plant die Regierung

Bundesminister Gerhard Karner
FOTO: BKA/Christopher Dunker

Der Anstieg der Jugendkriminalität in Österreich nimmt dramatische Ausmaße an. Die Anzeigen gegen 10- bis 14-Jährige haben sich in nur vier Jahren fast verdoppelt – nun plant die Regierung freiheitsbeschränkende Maßnahmen.

Die Jugendkriminalität in Österreich weist einen alarmierenden Aufwärtstrend auf, wie aus der kriminalpolizeilichen Anzeigenstatistik hervorgeht, die am Montag von Innenminister Gerhard Karner in Begleitung des Bundeskriminalamtdirektors Andreas Holzer und des Leiters der Einsatzgruppe Jugendkriminalität Dieter Csefan vorgestellt wurde. Der Innenminister identifizierte dabei insbesondere die Delinquenz bei Minderjährigen als besorgniserregend. Die Statistik zeigt eine nahezu vollständige Verdoppelung der Anzeigen gegen 10- bis 14-Jährige innerhalb eines Vier-Jahres-Zeitraums: Während 2020 rund 6.300 tatverdächtige Kinder registriert wurden, verzeichneten die Behörden 2024 bereits 12.000 Fälle. Bemerkenswert ist dabei der hohe Anteil nicht-österreichischer Tatverdächtiger, der bei 48 Prozent liegt. „Man muss die Fakten klar und deutlich ansprechen. Es sticht die Anzahl der Anzeigen der syrischen Tatverdächtigen hervor“, führte Karner aus.

⇢ Zahl tatverdächtiger syrischer Jugendlicher unter 14 Jahren verzehnfacht

Rechtliche Bedenken

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschläge des Innenministers äußert der Jurist Karl Stöger. Er weist darauf hin, dass das angesprochene Gesetz ausschließlich die Freiheitsbeschränkung von Menschen mit Behinderungen regle, nicht jedoch von Kindern ohne Beeinträchtigung. Auch Hubert Löffler, in seiner Funktion als Geschäftsführer des Dachverbands Österreichischer Kinder und Jugendhilfeeinrichtungen, äußert sich ablehnend gegenüber dem Konzept, Minderjährige in gefängnisähnlichen Einrichtungen unterzubringen. Er räumt zwar ein, dass eine Freiheitsbeschränkung bei Jugendlichen unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig sei, betont jedoch die Notwendigkeit einer „fachlich gestalteten Form der Unterbringung“, in der Erwachsene Betreuungsaufgaben übernehmen.

Regierungspläne

Genau an diesem Punkt setzt nun die Regierung an: Jugendliche Straftäter sollen künftig in Einrichtungen mit freiheitsbeschränkenden Elementen untergebracht werden können, wie der Innenminister hervorhob. Die Koalitionsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS planen die Einrichtung spezieller Wohngemeinschaften, in denen verhaltensauffällige Kinder bei Bedarf auch eingesperrt werden dürfen. Zu diesem Zweck strebt Karner eine Novellierung des Heimaufenthaltsgesetzes (regelt die Zulässigkeit freiheitsbeschränkender Maßnahmen in bestimmten Einrichtungen) an, um die Durchsetzbarkeit von Ausgangsbeschränkungen zu präzisieren und zu stärken.

Auch Wiens Bürgermeister Michael Ludwig signalisiert Unterstützung für eine entsprechende Gesetzesreform.

⇢ FPÖ fordert: 12-Jährige sollen strafmündig werden!