Wenn man als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer krank wird, stellen sich viele Fragen: Die AK weiß, was gilt und räumt mit gängigen Irrtümern auf.
Schnupfen, Grippe oder Bandscheibenvorfall – krank werden kann jeder von uns. Doch kaum jemand kennt alle Regeln, die im Krankenstand gelten. Müssen Sie sofort zum Arzt? Dürfen Sie kurz einkaufen gehen? Und was passiert, wenn Sie die Krankmeldung zu spät abgeben?
Bianca Schrittwieser, Leiterin der Abteilung Arbeitsrecht erklärt, worauf Arbeitnehmer:innen achten sollten.
Muss ich mich im Krankenstand sofort melden?
Ja! Sie müssen dem Arbeitgeber sofort Bescheid geben, wenn Sie krank sind und nicht zur Arbeit kommen können. Diese Regel gilt übrigens immer – egal ob eine ärztliche Bestätigung für den Krankenstand verlangt wird oder nicht.
Muss ich gleich am ersten Tag eine Bestätigung bringen?
Der Arbeitgeber kann schon ab dem ersten Krankenstandstag eine ärztliche Bestätigung verlangen: Wenn er das tut, müssen Sie diese auch bringen! Einige Unternehmen verlangen die Bestätigung erst später – zum Beispiel ab dem zweiten, dritten Tag. Fragen Sie am besten einfach nach, wenn Sie sich krankmelden.

FOTO: AK/Lisi Specht
Muss in meiner Krankschreibung nur stehen, dass ich krank bin?
Nein, die muss genaue Angaben enthalten: Beginn, voraussichtliche Dauer und die Art der Arbeitsunfähigkeit – also ob es sich etwa um eine Krankheit oder einen Arbeitsunfall handelt. Ihre Diagnose bleibt aber Privatsache. Die Chefin bzw. der Chef hat kein Recht zu erfahren, woran Sie leiden.
Muss ich im Krankenstand zu Hause bleiben?
Nicht immer. Entscheidend ist, dass Sie alles tun, um rasch wieder gesund zu werden. Bei einer Grippe heißt das: Schonen und im Bett bleiben. Bei Rückenschmerzen kann hingegen Bewegung helfen. Was sinnvoll ist, entscheidet die Ärztin oder der Arzt – nicht der Vorgesetzte.
„Die AK fordert einen Kündigungsschutz im Krankenstand. Das würde helfen, dass Arbeitnehmer:innen sich nicht gezwungen fühlen, krank arbeiten zu gehen.“
Bianca Schrittwieser, Leiterin der Abteilung Arbeitsrecht
Kann ich im Krankenstand gekündigt werden?
Ja! Ein Krankenstand schützt nicht vor einer Kündigung. Der Arbeitgeber kann Sie auch kündigen, wenn Sie krank sind, sogar nach einem Arbeitsunfall. Allerdings müssen u.a. die geltenden Fristen eingehalten werden.
9 von 10 gehen krank arbeiten
Die AK führt immer wieder Befragungen durch – mit alarmierenden Ergebnissen:
- 90 Prozent der Beschäftigten gehen krank zur Arbeit.
- Jeder Zweite wird im Krankenstand vom Unternehmen kontaktiert. Besonders stark betroffen sind das Hotel- und Gastgewerbe sowie der Handel – Branchen mit oft schwierigen Arbeitsbedingungen.
- Kündigungen im Krankenstand treffen am häufigsten Beschäftigte im Tourismus, gefolgt von Transport und Verkehr.
Bianca Schrittwieser: „Der Druck in der Arbeitswelt nimmt stetig zu. Präsentismus ist für viele zur Regel geworden – aus Verantwortung gegenüber Kolleg:innen und Betrieb. Doch die Verantwortung liegt bei den Unternehmen.“
AK fordert mehr Fairness
- Einen Kündigungsschutz im Krankenstand (Kündigung im Krankenstand soll als verbotenes Motiv angefochten werden können)
- Zeitausgleich soll während eines Krankenstandes nicht konsumiert werden können.
- Homeoffice darf von Arbeitgebern nicht dafür missbraucht werden, ihre Beschäftigten anzuweisen, von daheim aus krank zu arbeiten.
*Hierbei handelt es sich um eine entgeltliche Einschaltung.