Am Donnerstag wurde im Fall des 45-jährigen kroatischen Staatsbürgers, der am 5. März 2018 seine von ihm getrennt lebende Frau getötet haben soll, ein Urteil gefällt.
Im März vergangenen Jahres verständigten die Nachbarn die Polizei, da sie Hilferufe und Lärm aus der Nachbarwohnung hörten. Diese gehörte der Noch-Ehefrau von Dragan K. Nachdem die Polizei am Tatort eintraf, soll der Angeklagte die Beamten mit „Ich habe meine Frau kaputt gemacht“ empfangen haben.
Küchenmesser als Tatwaffe
Die Leiche der Frau wurde auf der Couch liegend und bis zum Hals mit einer komplett mit Blut durchgetränkten Decke zugedeckt vorgefunden. Die Salzburger Gerichtsmedizin fand später heraus, dass die Frau mit mindestens 68 Stichen in den Hals und Bauch getötet wurde. Tatwaffe war ein 30 Zentimeter langes Küchenmesser.
„Frauen gehören in die Küche.“
Es wird vermutet, dass Dragan K. seine Noch-Ehefrau wegen Streitigkeiten um Geld getötet hat. Die Mutter der beiden gemeinsamen Kinder verließ den Angeklagten, um in Bad Schallerbach ein selbstständiges Leben zu führen. Dort fand sie einen Job in einem Hotel. Der Grund des Streites soll das gemeinsame Haus in Kroatien gewesen sein.
Während der Gerichtsverhandlung erklärte die Staatsanwältin Kerstin Stadelmann, dass die Ehe von Gewalt geprägt gewesen sei und das Opfer vom Angeklagten zumindest einmal geohrfeigt oder erniedrigt wurde. Er habe seiner Frau verboten, arbeiten zu gehen: „Frauen gehören in die Küche.“
Zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig
Laut Gutachten der Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner wusste Dragan K. was er tut: „An der Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt besteht kein Zweifel.“
Die Verteidigung des Angeklagten plädierte auf Totschlag, allerdings war es für die Staatsanwältin eindeutig Mord. Die Tatsache, dass Dragan K. die SIM-Karte und den Akku aus seinem Handy genommen und in der Wohnung des Opfers entsorgte, sowie dass er mit einem geliehenen Auto nach Österreich kam, dieses schlussendlich verkaufte und das Kennzeichen ebenfalls entsorgte, spreche eindeutig für eine geplante Tat.
Die Geschworenen stimmten mit der Staatsanwaltschaft überein und sprachen den Kroaten einstimmig des Mordes schuldig. Das Landesgericht Wels verurteilte ihn zu lebenslanger Haft Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit.
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