Ein heftiger Schlag ins Kontor erwartet einen Firmenchef, der die Grenzen des Arbeitsrechts überschritten hat. Nachdem er seinem Mitarbeiter während dessen Krankenstand den Stuhl vor die Tür gesetzt hatte, muss der Unternehmer nun eine empfindliche Geldstrafe hinnehmen. Der Streit eskalierte, und eine Klage wurde eingereicht, die letztendlich zu Forderungen von 13.000 Euro führte.
Der 34-jährige Verkäufer, der seine Brötchen in einem niederösterreichischen Betrieb verdiente, war seit eineinhalb Jahren im Außendienst tätig. Im März 2023 jedoch, fiel der Mann krankheitsbedingt aus. Nur zehn Tage nach Beginn seines Krankenstandes, bei dem er immer noch krankgeschrieben war, landete die Kündigung in seinem Briefkasten. Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist endeten auch die Zahlungen vom Chef.
Doch der Arbeitgeber hatte die Rechnung ohne die gesetzlichen Bestimmungen gemacht. Der Verkäufer hätte nämlich bis Ende des Krankenstandes noch Anrecht auf Entgeltfortzahlung gehabt – acht Wochen in voller Höhe und vier Wochen zur Hälfte.
Sachlage eingehend geprüft
Der Chef zeigte sich jedoch uneinsichtig und weigerte sich, den ausstehenden Betrag zu zahlen. Er behauptete, die Krankenstands-Bestätigung sei nicht korrekt ausgefüllt gewesen.
Doch das war nicht das Ende der Geschichte. Denn bei genauerer Betrachtung stellte sich heraus, dass dem gekündigten Mitarbeiter noch weitere Zahlungen zustanden. Vereinbarte Provisionen sowie Mehr- und Überstunden waren vom Chef nie ausbezahlt worden.
Verzweifelt wandte sich der Verkäufer an die Arbeitsrechts-Experten der AK Niederösterreich. Unter der Leitung von Präsident Markus Wieser nahmen sie sich des Falls an und prüften die Sachlage eingehend.
Die Experten stellten fest, dass der Arbeitgeber gegen mehrere Bestimmungen verstoßen hatte.
„Nachdem dieser zunächst nicht einsichtig war, wurde Klage eingereicht. Letztlich zahlte der Arbeitgeber 13.000 Euro an Ansprüchen nach“, berichtet AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser.
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