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Justizkrimi

Kurz vor Gericht – ihm drohen acht Monate!

Kurz vor Gericht – ihm drohen acht Monate!
FOTO: EPA-EFE/CHRISTIAN BRUNA
4 Min. Lesezeit |

Der Richterspruch steht auf dem Prüfstand: Sebastian Kurz kämpft vor dem Oberlandesgericht gegen seine Verurteilung wegen Falschaussage im U-Ausschuss.

Ex-Kanzler Sebastian Kurz betrat gegen 8.45 Uhr den Justizpalast, wo um 9 Uhr seine Berufungsverhandlung im Festsaal begann. Vor den versammelten Medienvertretern erläuterte Kurz seine Sicht auf das Verfahren. Er bezeichnete seine strafrechtliche Verurteilung in erster Instanz als „nur schwer nachvollziehbar“ und betonte, er sei verurteilt worden, weil er im U-Ausschuss 2020 zwar „nichts Falsches“, aber angeblich nicht vollständig über seine Rolle bei der Staatsholding ÖBAG (Österreichische Beteiligungs AG) ausgesagt habe. Nach eigener Darstellung wurde er während seiner Aussage unterbrochen.

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Zudem kritisierte Kurz die vermeintliche Befangenheit des zuständigen Richters, der bereits disziplinarrechtlich verurteilt worden sei, weil er dem ehemaligen Abgeordneten Peter Pilz Informationen weitergegeben habe. „Es ist für mich schwer nachvollziehbar, dass dieser Richter meiner sein soll“, erklärte der Ex-Kanzler. Auf die Frage nach seinen Erwartungen für die Verhandlung antwortete er: „Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.“

Das Oberlandesgericht Wien verhandelt heute über die Berufungen gegen die Schuldsprüche von Sebastian Kurz und seinem früheren Kabinettschef Bernhard Bonelli. Der ehemalige Bundeskanzler erhielt im Februar des Vorjahres wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss eine bedingte Haftstrafe von acht Monaten, Bonelli wurde zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Beide legten gegen diese Entscheidung Rechtsmittel ein.

Verhandlungsbeginn

Die Verhandlung wurde pünktlich um 9 Uhr eröffnet. Nach Aufforderung mussten die Fotografen den Saal verlassen. Kurz, Bonelli und ihre Verteidiger Werner Suppan und Otto Dietrich nahmen auf der rechten Seite Platz, während die Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Roland Koch und Mathias Purkart, links Platz bezogen. Vorne positionierte sich ein dreiköpfiger Richtersenat mit einer Schriftführerin.

Ein Richter rekapitulierte den bisherigen Verfahrensverlauf: Kurz und Bonelli wurden im Februar 2024 zu bedingten Haftstrafen von acht beziehungsweise sechs Monaten verurteilt, da sie im U-Ausschuss im Juni 2020 mutmaßlich falsche Angaben gemacht hatten. Der Richter betonte, dass weiterhin die Unschuldsvermutung gelte, da das erstinstanzliche Urteil nie rechtskräftig wurde. Diese Entscheidung steht heute an.

Verteidigungsstrategie

Otto Dietrich eröffnete seine Berufungsausführungen mit dem Hinweis, dass sein Mandant Kurz vor fünf Jahren – mitten in der Corona-Krise – vier Stunden lang im U-Ausschuss befragt wurde. Kurz habe sich bemüht, die Fragen „bestmöglich“ zu beantworten. „Und was hat ihm das gebracht? Eine Verurteilung, weil er falsch ausgesagt haben soll“, führte Dietrich aus. Der Verteidiger kündigte an, den Ablauf „einmal im Detail“ betrachten zu wollen.

Damals befragte die Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper Kurz zu seiner Einbindung in die Bestellungsvorgänge bei der ÖBAG. Kurz erklärte grundsätzlich, dass Minister die Entscheidungen treffen würden, er aber informiert und um seine Meinung gebeten werde. Als Krisper nach Details fragte, wurde sie unterbrochen, da ihre Redezeit abgelaufen war. „Herr Kurz wird also unterbrochen und kann auf die Frage nicht mehr weiter eingehen, weil das Fragerecht an die nächste Fraktion ging“, argumentierte Dietrich.

Die Bestellungsvorgänge seien später nicht mehr thematisiert worden, auch nicht von Krisper, als sie wieder an der Reihe war. Stattdessen habe sie Kurz mit einem strafrechtlichen Vorwurf zu angeblichen Parteispendern im Aufsichtsrat konfrontiert. Dietrich betonte, dass dieser Aspekt heute nicht verhandlungsrelevant sei, sondern nur verdeutlichen solle, dass Kurz keine Gelegenheit gehabt hätte, seine Rolle bei der ÖBAG näher zu erläutern.

Nach der „unterstellenden Frage“ sei die Verfahrensrichterin eingeschritten, was Krisper jedoch nicht davon abgehalten habe, „weiter zu polemisieren“. Die Umstände, die Kurz verschwiegen haben soll, seien in diesem Kontext eine Themenverfehlung gewesen. Zusammenfassend argumentierte Dietrich, sein Mandant habe keine Möglichkeit mehr gehabt, detaillierter auf die Bestellungsvorgänge einzugehen.

Zur rechtlichen Bewertung führte Dietrich aus: „Wann ist eine Aussage falsch?“ Das Erstgericht stütze sein Urteil auf die Annahme, dass auch eine unvollständige Aussage eine Falschaussage darstellen könne. Diese Rechtsauffassung sei jedoch fehlerhaft. Dietrich unterstrich: „Das in einer parlamentarischen Demokratie wichtige Institut des U-Ausschusses soll nicht geschwächt werden.“ Er wies jedoch auf faktische Unterschiede zwischen Aussagen in Strafverfahren und U-Ausschüssen hin.

Während eine Staatsanwaltschaft zu objektiven Fragen verpflichtet sei, gelte dies für Abgeordnete im U-Ausschuss nicht. Dennoch bestehe in beiden Fällen Wahrheitspflicht – ein Umstand, den Dietrich kritisierte.

Sebastian Kurz wurde im Februar des Vorjahres wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt, Bernhard Bonelli erhielt sechs Monate auf Bewährung. Beide legten Berufung ein.

Laut erstinstanzlichem Urteil soll Kurz seine Rolle bei der Aufsichtsratsbestellung der Staatsholding ÖBAG heruntergespielt und dadurch den falschen Eindruck erweckt haben, er sei daran kaum beteiligt gewesen.

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KO KOSMO-Redaktion
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