Hanfprodukte erobern Österreichs Trafiken: Ab Montag dürfen Cannabis-Blüten mit niedrigem THC-Gehalt legal verkauft werden – ohne Rauschwirkung, aber mit gesundheitlichem Nutzen.
Ab Montag erweitert sich das Sortiment in Österreichs Trafiken: Cannabisprodukte mit einem THC-Gehalt (Tetrahydrocannabinol, psychoaktiver Wirkstoff in Cannabis) von maximal 0,3 Prozent dürfen dann legal neben klassischen Tabakwaren angeboten werden. Diese Obergrenze ist entscheidend, denn nur so fallen die Hanfprodukte unter das Tabakmonopol – höhere THC-Konzentrationen würden bereits dem Suchtmittelgesetz unterliegen. Die Besonderheit dieser Produkte liegt in ihrer fehlenden berauschenden Wirkung. Viele Konsumenten nutzen sie gezielt aus gesundheitlichen Gründen, da ihnen beruhigende, schlaffördernde und schmerzlindernde Eigenschaften zugeschrieben werden.
⇢ Monat steht fest: Trafikanten verkaufen künftig Cannabis
Schrittweise Einführung
Die flächendeckende Verfügbarkeit der Cannabisblüten wird allerdings schrittweise erfolgen. „Es wird noch einige Zeit dauern, bis alle Standorte tatsächlich über die komplette Produktpalette verfügen“, erklärt Otmar Schwarzenbohler, der als Obmann der Tabaktrafikanten in der niederösterreichischen Wirtschaftskammer fungiert. Er betont, dass Trafiken zwar keine medizinische Beratung anbieten können, jedoch für eine gesetzeskonforme Markteinführung sorgen.
Zur Vorbereitung der Branche wurden bereits Webinare für Trafikantinnen und Trafikanten organisiert, während auch die Großhändler ihre Mitarbeiter entsprechend schulen.
Preislich werden sich die Produkte im mittleren Segment bewegen – für eine Zwei-Gramm-Packung müssen Kunden laut Schwarzenbohler etwa 19 Euro einplanen.
Exklusives Verkaufsrecht für Trafiken
Grund für die Gesetzesänderung ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, wonach diese Hanfprodukte der Tabaksteuer und damit dem Tabakmonopolgesetz unterliegen. Wichtig zu wissen: Für Konsumenten gelten beim Kauf dieselben Jugendschutzbestimmungen wie bei Tabakwaren. Zudem werden die Produkte mit entsprechenden Warnhinweisen versehen.
Die neue Regelung bedeutet auch das Aus für viele bisherige Vertriebswege. Hanfshops und andere Einzelhändler dürfen diese rauchbaren Hanfblüten nicht mehr anbieten. Der Onlinehandel bleibt ebenso untersagt wie der Verkauf über Automaten. Verstöße können finanzstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die ersten Großhandelsbewilligungen wurden bereits Anfang Juli erteilt, was den schrittweisen Vertrieb in den Trafiken ermöglicht. Die Produktsicherheit soll dabei durch konzessionierte Großhändler gewährleistet werden.