Legaler Hanf erobert Österreichs Trafiken: Ab 21. Juli können Kunden Cannabis mit 0,3 Prozent THC erwerben – ohne Rauschwirkung, aber mit festem Preis.
Ab 21. Juli erweitert sich das Sortiment österreichischer Trafiken (Tabakgeschäfte) um ein neues Produkt: legalen, rauchbaren Hanf mit einem THC-Gehalt von maximal 0,3 Prozent. Diese Cannabis-Variante entfaltet keine berauschende Wirkung und wird rechtlich künftig den Tabakwaren gleichgestellt. Damit unterliegen die Produkte sowohl dem Tabakmonopolgesetz als auch der entsprechenden Steuer.
Konsumenten müssen für eine Zwei-Gramm-Packung etwa 19 Euro bezahlen. Der Verkauf erfolgt zu festgelegten Preisen und zielt besonders auf Personen ab, die Hanf aus gesundheitlichen oder medizinischen Gründen konsumieren – beispielsweise zur Schmerzreduktion, als Beruhigungsmittel oder zur Verbesserung des Schlafes.
Oberösterreichischer Vorreiter
Die Pionierrolle im legalen Hanfvertrieb übernimmt laut ORF Oberösterreich der Großhändler Moosmayr aus Taufkirchen an der Trattnach in Oberösterreich. Das Unternehmen erhielt als erstes die offizielle Vertriebsgenehmigung. Grundlage für diese Neuregelung bildet eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, die den Vertrieb derartiger Hanfprodukte dem Trafikwesen zuordnet.
Branchenbedenken
Die Marktveränderung stößt bei etablierten Hanfshops auf Widerstand und Besorgnis. Die Betreiber, die bisher ähnliche Produkte im Sortiment führten, sehen sich mit potenziellen Umsatzeinbußen konfrontiert. Einige befürchten sogar die vollständige Schließung ihrer Geschäfte, falls ihnen der Verkauf der Hanfblüten künftig untersagt wird.
Tatsächlich ist die rechtliche Situation eindeutig: Rauchbare Hanfblüten mit maximal 0,3 Prozent THC dürfen laut aktueller Rechtsprechung ausschließlich in Trafiken verkauft werden. Für die österreichischen Hanfshops bedeutet dies nicht nur drohende, sondern bereits reale Umsatzeinbußen. Viele Betreiber berichten von existenzbedrohenden Einschnitten in ihr Geschäft.
Höhere Preise durch Regulierung
Die neue Regelung bringt auch preisliche Veränderungen mit sich. Durch die Tabaksteuer von 34 Prozent und die verpflichtende Abgabe über konzessionierte Großhändler steigen die Endpreise deutlich an – was möglicherweise einen Teil der Kundschaft zurück in den Graumarkt treiben könnte. Andere CBD-Produkte wie Öle oder Cremes bleiben hingegen weiterhin im freien Handel erhältlich.
Rechtliche Gegenwehr
Die Hanfshop-Branche gibt sich nicht kampflos geschlagen. Branchenvertreter bereiten rechtliche Schritte gegen das Monopol vor und fordern faire Marktbedingungen sowie rechtliche Klarheit. Das Finanzministerium hält jedoch an seiner Position fest und warnt, dass Verstöße gegen das Tabakmonopol finanzstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.