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Arbeitsrecht

Lehrling kämpft um seine Rechte und kassiert 8.500 Euro!

Lehrling kämpft um seine Rechte und kassiert 8.500 Euro!
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2 Min. Lesezeit |

Ein Lehrling aus Bruck an der Leitha sollte im Juni 2024 seine Ausbildung zum Fitnessbetreuer beginnen. Nach einem Kritikgespräch legte ihm der Arbeitgeber im Dezember eine einvernehmliche Auflösung vor – allerdings ohne die gesetzlich vorgeschriebene vorherige Belehrung durch die Arbeiterkammer Niederösterreich, wie diese nun auf Facebook mitteilt. Die fehlende Rechtsberatung machte die Auflösung unwirksam.

Laut § 15 Abs. 2 Berufsausbildungsgesetz ist eine vorherige Beratung durch die Arbeiterkammer bei einvernehmlichen Lehrvertragsauflösungen zwingend vorgeschrieben. Fehlt diese Beratung, ist die Auflösung rechtlich unwirksam und der Lehrling behält alle Ansprüche aus dem Lehrverhältnis bis zur ordnungsgemäßen Beendigung.

Als die AK-Experten in den Fall eingeschaltet wurden, behauptete der Dienstgeber über seinen Rechtsvertreter plötzlich, es hätte bereits zuvor eine Entlassung wegen angeblichen Fehlverhaltens stattgefunden. Die Arbeiterkammer ließ diesen nachträglichen Rechtfertigungsversuch nicht gelten.

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Erfolgreicher Vergleich

In der Folge konnte ein Vergleich erzielt werden. Der junge Mann erhielt eine Entschädigung von 6.200 Euro brutto für die unzulässige Beendigung seines Lehrverhältnisses. Da der Lehrling zudem unter dem kollektivvertraglichen Niveau entlohnt worden war, wurden ihm zusätzliche Entgeltansprüche nachgezahlt – insgesamt fast 8.500 Euro brutto.

Hintergrund der Nachzahlung: Fitnessbetreuer-Lehrlinge haben laut Kollektivvertrag Anspruch auf ein monatliches Bruttolehrlingseinkommen von mindestens 800 Euro im ersten Lehrjahr. Eine Unterschreitung dieses Mindestlohns ist unzulässig und kann wie in diesem Fall nachträglich eingefordert werden.

AK-Bezirksstellenleiter Christian Bartel kommentiert den Fall mit den Worten: „Wir kämpfen für unsere Mitglieder. Der Weg zur AK ist immer der richtige.“ Laut Arbeiterkammer endete das Lehrverhältnis jedoch bereits ein halbes Jahr nach Beginn.

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KO KOSMO-Redaktion
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