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Arbeitsrecht

Krankenstand als Kündigungsgrund? AK warnt vor perfider Masche

Krankenstand als Kündigungsgrund? AK warnt vor perfider Masche
FOTO: iStock/Christian Horz
3 Min. Lesezeit |

Erst krank gemeldet, dann gekündigt: Ein burgenländischer Arbeitnehmer erlebte, wie sein Chef ihn trotz Beinverletzung unter Druck setzte – kein Einzelfall.

Ein Arbeitnehmer aus dem Nordburgenland informierte seinen Arbeitgeber unmittelbar nach einer Beinverletzung per WhatsApp über seine Arbeitsunfähigkeit. Nur 90 Minuten später erhielt er auf demselben Kommunikationsweg seine Kündigung. In der Folge drängte der Dienstgeber den Mitarbeiter mehrfach, trotz attestierter Arbeitsunfähigkeit persönlich im Betrieb zu erscheinen, um Dokumente zu unterzeichnen. Als der erkrankte Mitarbeiter stattdessen um Zusendung der Unterlagen bat, erschien der Arbeitgeber unangemeldet an dessen Wohnadresse. Dort setzte er den Kranken unter Druck, eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu unterschreiben, indem er die Auszahlung bereits fälliger Lohnforderungen von dieser Unterschrift abhängig machte. Der Arbeitnehmer gab dem Druck nach und unterzeichnete das Dokument.

„Nach unserer Intervention bezüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Entgeltfortzahlung, die auch bei einvernehmlicher Auflösung während eines Krankenstands zusteht, versuchte der Arbeitgeber, die Faktenlage zu verdrehen. Entgegen der dokumentierten WhatsApp-Konversation behauptete er plötzlich, der Mitarbeiter hätte selbst gekündigt. Letztendlich konnten wir eine Nachzahlung von 4.800 Euro durchsetzen„, erläutert Martin Sugetich, Rechtsberater der Arbeiterkammer Burgenland.

Rechtslage: Krankenstand bietet keinen Kündigungsschutz

Ein Krankenstand bietet in Österreich grundsätzlich keinen besonderen Kündigungsschutz – eine Kündigung während des Krankenstands ist rechtlich zulässig. Allerdings kann eine Kündigung, die ausschließlich wegen des Krankenstands ausgesprochen wird, unter bestimmten Umständen als sozialwidrig angefochten werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Kündigung kurz vor der Pensionierung erfolgt oder eine Diskriminierung vorliegt.

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Zunehmende Problemfälle

Derartige Vorfälle häufen sich derzeit. Die Arbeiterkammer verzeichnet eine steigende Zahl von Hilfesuchenden, die während ihrer Arbeitsunfähigkeit mit verschiedenen Beendigungsszenarien konfrontiert werden – sei es durch Kündigung, ungerechtfertigte Entlassung, unterstellten vorzeitigen Austritt oder einvernehmliche Auflösung. Besonders auffällig: Viele dieser Beendigungen werden mit dem letzten Arbeitstag vor Krankheitsbeginn datiert, wodurch Arbeitgeber die Entgeltfortzahlungspflicht umgehen.

Der Trend spiegelt sich auch in den österreichweiten Krankenstandsdaten wider: 2023 verbrachten unselbstständig Beschäftigte durchschnittlich 15,4 Kalendertage im Krankenstand – ein erneuter Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Die Krankenstandsquote erreichte 4,2 Prozent, während der Anteil der Versicherten mit mindestens einem Krankenstand auf 71,2 Prozent stieg. Angesichts dieser Entwicklung fordert die Arbeiterkammer einen verbesserten Kündigungsschutz für erkrankte Beschäftigte.

„Auf der einen Seite beklagen Unternehmen einen Fachkräftemangel, auf der anderen Seite werden Arbeitnehmer schon beim ersten Infekt fallengelassen“, kritisiert Martin Sugetich, Rechtsexperte der Arbeiterkammer Burgenland.

Praktische Schutzmaßnahmen

Zum Selbstschutz empfiehlt der Arbeitsrechtsexperte, Krankenstände proaktiv und nachweisbar zu melden – idealerweise per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben. Dies erleichtert im Streitfall die Durchsetzung von Ansprüchen. Die Krankmeldung sollte Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursachenkategorie enthalten. Wichtig: Die genaue Diagnose muss nicht offengelegt werden. Arbeitnehmer müssen lediglich angeben, ob es sich um eine gewöhnliche Erkrankung, eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall handelt.

Beschäftigte sollten zudem die Verhaltensregeln während des Krankenstands kennen: Jede Aktivität, die den Genesungsprozess verzögern könnte, ist zu unterlassen. Bei einem grippalen Infekt sind beispielsweise Aufenthalte im Freien kontraindiziert. Bei psychischen Erkrankungen hingegen können Spaziergänge oder sportliche Betätigung durchaus förderlich sein.

Auch Auslandsaufenthalte während des Krankenstands sind möglich – vorausgesetzt, die Österreichische Gesundheitskasse erteilt vorab ihre Zustimmung.

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KO KOSMO-Redaktion
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