Start Politik
CORONA-MASSNAHMEN

Lockdown-Regeln ab heute: Es gibt auch Ausnahmen

(FOTO: BKA/Dragan Tatic)

Am heutigen Montag geht ganz Österreich zum vierten Mal in den Lockdown. Die neuen Corona-Maßnahmen gelten vorerst zehn Tage. Es gibt jedoch auch Betriebe, die trotz Lockdown offen bleiben.

Die neue Corona-Maßnahmenverordnung ist auf 14 Seiten aufgelistet und soll den „Zusammenbruch der medizinischen Versorgung“ verhindern. Sie gilt vorerst zehn Tage, soll aber bis 12. Dezember verlängert werden. Die meisten Regeln sind bereits aus den bisherigen Lockdowns bekannt, so gilt etwa auch jetzt wieder die „1-plus-1-Regel“. Heißt konkret: Personen aus einem Haushalt dürfen sich mit maximal einer Person aus einem anderen Haushalt treffen. Kontrolliert wird die Einhaltung durch die Polizei in Garagen oder im Garten, jedoch nicht in Wohnräumen.

Offen trotz Lockdown:
Wie bereits aus den vorherigen Lockdowns bekannt, sind Bereiche, die für das öffentliche Leben relevant sind, auch weiterhin geöffnet. So etwa Supermärkte, die Post, Banken oder Trafiken. Allerdings gibt es auch andere Ausnahmen: So sind etwa Skigebiete nicht von der Sperre betroffen. Der Grund: Skifahren fällt unter die Ausnahmeregelung „Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung“.

Allerdings dürfen Seilbahnen oder Sessellifte nur mit 2G-Nachweis benützt werden. In den Gondeln gilt zudem FFP2-Maskenpflicht. Eine Ausnahme gibt es auch im Handel: Der ist zwar grundsätzlich geschlossen, aber bestellte Ware darf mit Maske sogar im Geschäftslokal abgeholt werden.

9 wichtigste Dinge zum Lockdown:

1.  Lockdown-Dauer für Geimpfte: Wie die Regierung zunächst versprach, soll der Lockdown für Geimpfte bis inklusive 12. Dezember gelten.

2. Lockdown-Dauer für Ungeimpfte: Jene Personen, die noch keine Impfung erhalten haben (Erst-, Zweit-, oder Drittstich), sollen länger im Lockdown bleiben müssen. Wie lange genau, ließ die Regierung jedoch vorerst offen.

3. Ausgangsregeln: Die Wohnung darf nur aus folgenden Gründen verlassen werden: Den Weg zur Arbeit oder zur Schule, die Deckung von Grundbedürfnissen, Arztbesuche, Covid-Tests oder Impfungen, familiäre- oder Betreuungspflichten, Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben, Gassigehen mit dem Hund, bzw. für körperliche und psychische Erholung (Spazierengehen), Take-away in Lokalen, „Click and Collect“ im Handel oder Friedhofsbesuche.

4. Maskenpflicht: Es gilt eine FFP2-Masken-Tragepflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen, in Öffis, Taxis und bei Fahrgemeinschaften.

5. Abstandsregeln: Haushaltsfremde Personen müssen wieder zwei Meter Abstand zueinander halten. Wenn möglich auch in Bus, Bim und Co.

6. Arbeitsplatz: Die Regierung spricht wieder eine Empfehlung zum Home Office aus. Am Arbeitsplatz gilt 3G (in Wien 2,5 G). Wo Kontakt mit anderen nicht ausgeschlossen werden kann und keine anderen Schutzmaßnahmen getroffen werden, gilt zusätzlich FFP2-Maskenpflicht.

7. Krankenhäuser: In Spitälern gilt für Besucher 2G-Plus. Zudem dürfen Patienten pro Woche nur einen Besucher empfangen. Bei minderjährigen Patienten sind zwei Besucher pro Tag erlaubt.

8. Das bleibt alles geöffnet: Ärzte, Apotheken, Lebensmittelhandel, Bäckereien, Märkte im Freien, Banken, Post und Postpartner, Trafiken, Drogeriemärkte, Verkaufsorte von Medizinprodukten und Heilbehelfen, AMS, Tierärzte, Tierhandlungen, Gartenbaubetriebe, Öffis, Tankstellen, Stromtankstellen, Waschanlagen, Putzereien, Abfallentsorgungsbetriebe, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Kirchen, Gerichte, Behörden.

9. Diese Einrichtungen sind geschlossen: Nicht lebensnotwendiger Handel (Ausnahme: „Click and Collect“), Gastronomie (Ausnahmen: Take-away, Lieferservice, Gastro in Spitälern, Heimen), Hotellerie (ausgenommen Dienstreisen), Sportstätten, Theater, Konzertsäle, Kinos, Kabaretts, Museen, Bibliotheken, körpernahe Dienstleister, Freizeitparks, Bäder, Tanzschulen, Wettbüros, Bordelle, Indoor-Spielplätze, Zoos.

Quellen und Links: