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Prozess

Macheten-Drohung gegen Lehrerin: 15-Jähriger vor Gericht

Macheten-Drohung gegen Lehrerin: 15-Jähriger vor Gericht
FOTO: iStock/vzwer
2 Min. Lesezeit |

Eine Drohung auf der Schulplattform, ein Jugendlicher vor Gericht – und am Ende eine Frage, die den Saal verstummen ließ.

Ein 15-jähriger Armenier, der sich an einer Schule in Bludenz gemobbt gefühlt hatte, reagierte darauf mit Drohungen gegen die Direktorin und seine Klassenlehrerin – veröffentlicht auf der internen Schulplattform. Am Mittwoch stand er dafür vor dem Landesgericht Feldkirch.

Kern der Verhandlung war eine Nachricht, die der Schüler am 18. Jänner auf der Schulplattform hinterlassen hatte: „Diesen beiden gehört mit einer Machete der Kopf abgeschlagen.“ Es folgte ein weiterer, nicht zitierfähiger Satz. Als Hintergrund für die Drohungen gab der Jugendliche an, sich in der Schule gemobbt gefühlt zu haben. Inzwischen hat er sein Fehlverhalten eingestanden und sich bei den betroffenen Lehrerinnen entschuldigt.

Wenig Kooperation

Mit gesenktem Blick und seinen Eltern an der Seite betrat der 15-Jährige den Gerichtssaal. In der Verhandlung zeigte er sich gegenüber Richterin Katrin Feurle jedoch wenig kooperativ – seine Antworten fielen knapp aus, eine erkennbare Auseinandersetzung mit der Situation blieb aus. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass er derzeit weder eine Schule besucht noch einer Arbeit nachgeht.

Dass der Jugendliche bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war, liegt nicht daran, dass er nie aufgefallen wäre. Die Behörden hatten ihn bereits früher im Blick – doch zu jenem Zeitpunkt war er noch strafunmündig. In Österreich beginnt die Strafmündigkeit mit 14 Jahren – jüngere Kinder sind strafrechtlich nicht verantwortlich.

Diversion statt Strafe

Der Staatsanwalt sprach sich aus spezialpräventiven Gründen gegen eine Diversion aus und verwies dabei ausdrücklich auf den Amoklauf an einer Grazer Schule ein Jahr zuvor. Richterin Feurle folgte dieser Einschätzung nicht: Geständigkeit und das jugendliche Alter des Angeklagten sprachen aus ihrer Sicht für eine außergerichtliche Lösung. Bei der Diversion handelt es sich im österreichischen Jugendstrafrecht um eine Alternative zur Verurteilung – das Gericht kann dabei unter anderem gemeinnützige Leistungen anordnen. Sie verhängte 60 Stunden gemeinnützige Arbeit, zu leisten innerhalb von sechs Monaten.

Die Reaktion des Jugendlichen auf dieses Ergebnis fiel bemerkenswert aus: Er fragte unumwunden, ob es kein anderes Angebot gebe.

Richterin, Staatsanwalt und Verteidigung antworteten darauf einhellig mit einem klaren Nein.

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KO KOSMO-Redaktion
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