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HINWEISSCHILDER

Maskenpflicht im Freien ist da! Wo gilt sie und welche Strafen drohen?

Symbolbild (FOTO: iStockphoto)

Seit Donnerstag weisen Hinweisschilder auf die in Wien eingeführte Maskenpflicht in öffentlichen Räumen hin. Hier erfahrt ihr, wo sie gelten und mit welchen Strafen zu rechnen ist, wenn man sich nicht daran hält.

Am heutigen Donnerstag hat die sogenannte Osterruhe begonnen: In Wien gibt es damit nun den vierten harten Lockdown. Auch die angekündigte Maskenpflicht im Freien muss seit 00:00 Uhr beachtet werden. Sie gilt ab heute an insgesamt fünf öffentlichen Plätzen in der Bundeshauptstadt. Ein Leserreporter berichtetet gegenüber „Heute“ davon, dass er bereits mehrere Aufsteller in Wien gesehen hat, die auf die geltende Maskenpflicht hinweisen.

Ab sofort gilt zumindest bis zum 10. April an diesen fünf Hotspots in Wien auch im Freien eine FFP2-Maskenpflicht:  

  • Donaukanal: Uferbereich und Treppelweg im Bereich zwischen Friedensbrücke und Franzensbrücke
  • Schwedenplatz
  • Maria-Theresien-Platz bzw. Museumsplatz („MQ-Vorplatz“)
  • Karlsplatz: der Bereich umfasst den Resselpark, den Rosa Mayreder-Park, den Esperantopark und den Gerardipark
  • Stephansplatz: rund um den Dom und den Stock im Eisen-Platz bis zu den U-Bahn-Aufgängen

Verstärkte Kontrollen
Beschilderungen vor Ort sollen auf die Maskenpflicht hinweisen. Die Wiener Polizei wird  gemeinsam mit dem Büro für Sofortmaßnahmen des Wiener Magistrats in Schwerpunktkontrollen vor Ort sein. Bei Verstößen drohen bis zu 1.450 Euro oder vier Wochen Haft.

„Wir verhängen diese Maßnahme nicht, um die Bevölkerung zu ‚sekkieren‘, sondern um die bereits bestehenden Regeln nachzuschärfen und damit das Infektionsgeschehen weiterhin zu verringern. Denn auch das Wiener Spitalswesen ist nicht unendlich belastbar“, erklärte Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Mittwoch zu der neuen Maßnahme.

Quellen und Links: