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Grundrechtsurteil

Meinungsfreiheit? Frau darf laut Europäischem Gerichtshof Nachbarn „Diebe“ nennen

Meinungsfreiheit? Frau darf laut Europäischem Gerichtshof Nachbarn „Diebe“ nennen
(Foto: Pexels)
3 Min. Lesezeit |

Nach einer Beleidigung im kleinen Kreis folgte die Strafe – doch nun kippt der Europäische Gerichtshof das Urteil gegen eine Kroatin und setzt ein Signal für die Meinungsfreiheit.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Kroatien wegen der Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung verurteilt. Im Zentrum des Falls stand eine Frau, die in ihrem Heimatland strafrechtlich belangt wurde, nachdem sie ihre Nachbarn in Gegenwart von drei Geodäten als „korrupte Kriminelle und Diebe“ bezeichnet hatte.

Zudem hatte sie behauptet, diese hätten den Bürgermeister und Inspektoren bestochen.

Die kroatische Justiz hatte der Frau daraufhin eine bedingte Geldstrafe auferlegt. Sowohl das zuständige Bezirksgericht als auch später das Verfassungsgericht bestätigten diese Entscheidung. Die Betroffene wandte sich schließlich an den Straßburger Gerichtshof mit der Begründung, dass das Urteil ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletze.

Kritik am Verfahren

In seiner Urteilsbegründung kritisierte der EGMR, dass die kroatischen Gerichte keine angemessene Abwägung zwischen dem Recht der Klägerin auf freie Meinungsäußerung und dem Recht ihrer Nachbarn auf Schutz ihrer Ehre vorgenommen hätten.

Die nationalen Gerichte hätten sich darauf beschränkt festzustellen, dass die Aussagen ehrverletzend waren, ohne den spezifischen Kontext zu berücksichtigen.

Obwohl die Straßburger Richter die Äußerungen der Frau als beleidigend einstuften, bemängelten sie, dass die kroatischen Behörden einen entscheidenden Aspekt ignoriert hatten: Die Aussagen fielen in einem privaten Büro vor lediglich drei Personen. Zudem hätten die Gerichte keine angemessene Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt, um zu klären, ob eine strafrechtliche Sanktion überhaupt gerechtfertigt war oder ob ein zivilrechtliches Verfahren ausgereicht hätte.

Urteil und Entschädigung

Der Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass die kroatischen Gerichte kein faires Gleichgewicht zwischen den konkurrierenden Rechtsansprüchen hergestellt hatten. Als Konsequenz sprach er der Beschwerdeführerin eine Entschädigung von 2.600 Euro für immaterielle Schäden sowie weitere 890 Euro für entstandene Kosten und Auslagen zu.

Auswirkungen für EU-Mitgliedsstaaten

Mit dieser Entscheidung setzt der EGMR ein Zeichen für die Meinungsfreiheit auch im privaten Rahmen. Nationale Gerichte müssen künftig bei Beleidigungsverfahren eine sorgfältige Abwägung zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Schutz der Ehre vornehmen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob eine Äußerung tatsächlich geeignet war, die betroffene Person in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen.

Der EGMR hat in mehreren aktuellen Entscheidungen klargestellt, dass die Meinungsfreiheit nach Artikel 10 EMRK auch im privaten Kontext gilt, jedoch stets im Lichte der konkreten Umstände und des Adressatenkreises zu bewerten ist. Ein zentrales Kriterium ist dabei die Verhältnismäßigkeit der angewandten Sanktionen – ob strafrechtliche Maßnahmen erforderlich sind oder zivilrechtliche Verfahren ausreichen würden.

Für EU-Mitgliedsstaaten bedeutet dieses Urteil, dass pauschale Verurteilungen ohne detaillierte Kontextprüfung künftig als konventionswidrig eingestuft werden können.

Dies dürfte die nationale Rechtsprechung zu Beleidigungsdelikten, besonders bei Äußerungen im privaten Rahmen, nachhaltig beeinflussen.

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KO KOSMO-Redaktion
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