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Prozess

Meta-Schock: Werden WhatsApp und Instagram nun verkauft?

Meta-Schock: Werden WhatsApp und Instagram nun verkauft?
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2 Min. Lesezeit |

Die US-Regierung geht gegen den Facebook-Konzern Meta juristisch vor und wirft ihm unzulässige Monopolbildung durch die Akquisitionen von Instagram und WhatsApp vor. Die amerikanische Handelsbehörde FTC (Federal Trade Commission) drängt auf weitreichende Maßnahmen, die sogar in der Auflösung dieser Übernahmen münden könnten.

Der damals noch als Facebook firmierende Konzern hatte im Jahr 2012 Instagram für etwa eine Milliarde Dollar erworben und zahlte 2014 rund 22 Milliarden Dollar für WhatsApp. Bemerkenswert ist, dass die US-Wettbewerbsbehörden diese Zukäufe zum damaligen Zeitpunkt genehmigten. Die Klageeinreichung erfolgte im Dezember 2020 während der ausklingenden ersten Amtszeit Donald Trumps, was Beobachter teilweise als politisches Druckinstrument interpretieren.

Metas Gegenposition

Der Technologiekonzern Meta weist sämtliche Anschuldigungen zurück und betont den intensiven Konkurrenzkampf mit alternativen Plattformen wie Tiktok. Die FTC sieht sich erheblichen Schwierigkeiten bei der Beweisführung gegenüber, da klassische Wettbewerbsargumente wie Preissteigerungen bei den kostenfreien Diensten Instagram und WhatsApp nicht greifen. Der Konzern vertritt die Position, dass sowohl Nutzer als auch der Wettbewerb von den Übernahmen profitiert hätten.

Auffällig ist, dass Meta-Gründer und Unternehmenschef Mark Zuckerberg in jüngster Zeit erkennbar die Nähe zu Trump sucht, was sich in der Lockerung von Inhaltsrichtlinien und der Einstellung von Faktenchecks in den Vereinigten Staaten widerspiegelt.

Juristischer Langzeitkonflikt

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird mindestens eine Prozesspartei gegen das Urteil des Washingtoner Gerichts Berufung einlegen, wodurch sich die endgültige Entscheidung über Jahre hinziehen könnte. Obwohl die FTC traditionell unabhängig agiert, entließ Trump die beiden der Demokratischen Partei angehörenden Kommissare, um vollständige Kontrolle über die Behörde zu erlangen. Richter Boasberg, der den Fall bearbeitet, hatte bereits in anderen Verfahren mit der Trump-Administration zu tun.

Die ursprüngliche Klagefassung wies Boasberg mit herabsetzenden Bemerkungen gegenüber den FTC-Juristen zurück. Unter Präsident Biden hielt die Behörde jedoch an der Klage fest und untermauerte sie mit umfangreichen Daten. Die FTC dokumentierte, dass Facebook zwischen 2016 und 2020 durchschnittlich 80 Prozent Marktanteil bei täglich aktiven Smartphone-Nutzern und 98 Prozent bei PC-Anwendern verzeichnete.

Wobei der Anteil zu keinem Zeitpunkt und auf keiner Gerätekategorie unter 70 Prozent fiel.

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KO KOSMO-Redaktion
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