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Urteil

Missbrauch: Afghane hatte Beziehung mit 12-Jähriger

FOTO: iStock/doble-d
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In einem Fall vor dem Landesgericht Feldkirch musste sich ein mittlerweile 18-jähriger Mann aus Afghanistan für sein Verhalten rechtfertigen.

Es wurde ihm zur Last gelegt, eine sexuelle Beziehung zu einem zu diesem Zeitpunkt zwölfjährigen Mädchen unterhalten zu haben. Dies, obwohl scheinbar Gefühle im Spiel waren, verstieß eindeutig gegen das Gesetz, wie die vorsitzende Richterin Sabrina Tagwercher deutlich machte.

Nächtliche Besuche

Die Begegnung zwischen dem damals 16-Jährigen und der Zwölfjährigen fand über die Social-Media-Plattform Snapchat statt, woraufhin sich eine romantische Beziehung entwickelte. Was die Eltern der jungen Schülerin nicht ahnten, war die sexuelle Natur dieser Verbindung und die nächtlichen Besuche des Jungen.

Das Ende der Beziehung führte bei dem Mädchen zu einer Phase der Selbstverletzung durch Ritzen. Trotz des anfänglichen Schweigens öffnete sich das Mädchen schließlich nach einem Jahr seiner Mutter gegenüber, was schließlich eine Strafanzeige zur Folge hatte.

Das Urteil

Das Gericht berücksichtigte die beiderseitigen Angaben zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr, letztlich wog jedoch der schwere sexuelle Missbrauch einer Minderjährigen schwerer. Der nun 18-Jährige wurde rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt und muss des Weiteren 1.440 Euro Geldstrafe entrichten. Das Opfer erhält einen Schadensersatz von 2.000 Euro, den der Verurteilte binnen zwei Wochen zu zahlen hat.

Trotz des vorhandenen Ermessensspielraums des Gesetzgebers, der in solchen Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren hätte aussprechen können, fiel das Urteil somit vergleichsweise milde aus.