Ein verurteilter 28-jähriger Kärntner, der wegen Krypto-Betrugs zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, ist nach einem Hafturlaub nicht in die Justizanstalt Klagenfurt zurückgekehrt. Seit dem 3. November 2025 wird der Mann offiziell als flüchtig geführt und mit internationalem Haftbefehl gesucht. Der Hafturlaub war ihm gewährt worden, damit er bei der Geburt seines vierten Kindes anwesend sein konnte. In der Zeit zwischen dem 27. Oktober und 3. November setzte er sich ab.
Der Fluchtweg des Verurteilten verlief offenbar ohne größere Hindernisse: Er reiste zunächst über Slowenien und Kroatien nach Serbien und flog von dort weiter in die Vereinigten Arabischen Emirate. Ob er dabei Unterstützung erhielt, ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen. Besonders bemerkenswert: Der Mann konnte mit einem regulären Reisepass ausreisen, den er in diesem Jahr beim Magistrat Klagenfurt beantragt und problemlos erhalten hatte.
Reisepass-Problematik
Sein Verteidiger Philipp Tschernitz erklärt diesen Umstand damit, dass das Urteil gegen seinen Mandanten noch nicht rechtskräftig sei und daher nicht im Strafregister aufscheine, was automatisch zu Einschränkungen geführt hätte. Der Reisepass befand sich auch nicht in Verwahrung der Justizanstalt Klagenfurt. Der Leiter der Einrichtung, Josef Gramm, stellt klar: „Es kann daher ausgeschlossen werden, dass der Reisepass in der Justizanstalt Klagenfurt war und dem Strafgefangenen bei seiner Vollzugslockerung ausgehändigt wurde.“
Im Bekanntenkreis des Flüchtigen wird gemutmaßt, dass er seine Flucht langfristig vorbereitet habe. Dafür spreche auch der Umstand mit seiner Fußfessel: Diese wurde ihm im April 2025 angelegt, aber bereits im August wieder entfernt.
Weitere Verfahren
Der Grund für die Abnahme der elektronischen Überwachung lag in einer Website, über die der Kärntner angeblich Kryptowissen an Betrugsopfer verkauft haben soll, sowie in einem Interview, das er einer Wochenzeitung gab. Diese Aktivitäten führten zum Widerruf der Genehmigung für den elektronisch überwachten Hausarrest. In der Folge musste er wieder ins Gefängnis einrücken – wo ihm später ein regulärer Hafturlaub ohne technische Überwachungsmaßnahmen gewährt wurde.
Sein Anwalt widerspricht jedoch der These einer langfristigen Planung: „Das kann ich mir schwer vorstellen. Vielmehr hat ihn der Verlust der Fußfessel derart getroffen, dass er sich nicht mehr anders zu helfen wusste“, so Tschernitz.
Der 28-Jährige hätte in die Justizanstalt Wien-Josefstadt verlegt werden sollen, da am Landesgericht Wien ein weiteres Verfahren gegen ihn anstand – diesmal in der Causa PrivaFund. In diesem Prozess wäre er zusammen mit sechs weiteren Angeklagten vor Gericht gestanden.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft der Gruppe vor, etwa 7.500 Personen um nahezu 12 Millionen Euro geschädigt zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.