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3 VON 4 STRAFFÄLLIG

Mordfall Leonie (13): Das sind die 4 Verdächtigen

(FOTOS: Google Maps-Screenshot, zVg.)

Am Samstagmorgen ereignete sich der schreckliche Mord an der 13-jährigen Leonie aus Tulln. Mittlerweile geht die Polizei von 4 Verdächtigen aus, 3 sind Haft.

Weil sie einem 16-Jährigen blind vertraut hatte, musste Leonie aus Tulln sterben. Die Polizei konnte geht mittlerweile von 4 Verdächtigen aus. Drei von ihnen wurden bereits festgenommen, nach dem 4. Wird derzeit international gefahndet. Auch der Tathergang konnte ungefähr rekonstruieren werden: Am Freitagabend war die 13-jährige Deutsch-Österreicherin mit ihrer besten Freundin (15) unterwegs. Doch noch vor Mitternacht trennten sich die Wege der beiden. Die 15-Jährige ging nach Hause, Leonie traf am Donaukanal (in der Nähe des „Flex“) einen 16-jährigen Afghanen. Doch diese Begegnung wurde für das 13-jährige Mädchen tragischerweise zu einem tödlichen Verhängnis.

Koks und Ecstasy
Gegen 2 Uhr morgens (Samstag) wurden die 13-Jährige und der 16-jährige Afghane noch von einem Freund von Leonie (15) am Donaukanal gesehen. Daraufhin dürfte der 16-Jährige mit Leonie in die Wohnung des 18-jährigen Afghanen in der Donaustadt gefahren sein. Dann erst soll der 23-jährige, dritte Tatverdächtige dazugestoßen sein. Die Gruppe soll gemeinsam Kokain und Ecstasy konsumiert haben. Anschließend sollen die Männer Leonie mehrfach missbraucht, getötet und an einen Baum auf einem Grünstreifen in der Viktor-Kaplan-Straße abgelegt haben.

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Drei von vier vorbestraft

  1. Der 16-jährige Afghane: Er ist erst seit wenigen Monaten in Wien und noch nicht vorbestraft gewesen. Seine Mutter und Schwester sind bereits länger in Wien.
  2. Der 18-jährige Afghane: Er war schon elf Mal polizeilich auffällig, hat drei Vorstrafen, wurde zu zehn Monaten bedingt verurteilt und nach zwei Monaten bedingt entlassen. Sein Abschiebungsverfahren wurde eingestellt – mehr dazu hier.
  3. Der 23-jährige Afghane: Er soll 2015 um Asyl angesucht haben. 2018 bekam er einen negativen Bescheid, im November 2019 wurde er wegen geschlechtlicher Nötigung, versuchter Nötigung und Körperverletzung zu 24 Monaten teilbedingt verurteilt. Er saß 6 Monate in St. Pölten in Haft. Im September 2020 wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt, weil sein Wohnsitz nicht feststellbar war – damit trat für ihn ein zweijähriger Abschiebeschutz in Kraft. Der 23-Jährige wechselte mehrere Male den Wohnsitz bzw. die Meldeadresse und trickste so die Behörden aus. 
  4. Der 22-Jährige: Er wird aktuell per internationalem Haftbefehl gesucht. Auch er hat mehrere Vorstrafen.

Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Quellen und Links: